Ausländische Behörden übermitteln ab 2017 automatisch Bankkontensalden

Wer Bankkonten auf den Cayman Islands hat, musste bisher nicht davon ausgehen, dass das deutsche Finanzamt davon erfuhr. Aber ab 2017 werden Daten wie Bankkontensalden automatisch von ausländischen Behörden nach Deutschland gemeldet – und umgekehrt. Auch der Informationsaustausch mit Dänemark wird noch einmal verbessert.

Aufgrund des Abkommens zum automatischen Dateninformationsaustausch müssen alle Finanzinstitute der betroffenen Länder die Daten Ihrer ausländischen Kunden an die zuständigen Finanzbehörden weiterleiten.

Die Weiterleitung erfolgt hierbei in mehreren Schritten. Zunächst übermittelt die Bank die maßgeblichen Daten an die heimische Finanzbehörde. Die Finanzbehörde leitet die Daten dann an die zuständige Finanzbehörde des Kunden weiter. Diese prüft die entsprechenden Daten, insbesondere natürlich dahingehend, ob potenzielle Erträge von diesen Konten aus erklärt worden sind.

Bei den weitergegebenen Daten handelt es sich insbesondere um folgende Daten:

  • – Name, Anschrift, sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
  • – Kontonummer,
  • – Jahresendsalden der Finanzkonten und
  • – gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse

Der erstmalige Datenaustausch wird im September 2017 für das Jahr 2016 erfolgen.

An diesem Datenaustausch nehmen unter anderem folgende Länder teil:

Bahamas, Barbados, Belgien, Dänemark, Deutschland, Grenada, Irland, Island, Katar, Liechtenstein, Luxemburg, Macau, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Monaco, Niederlande, Österreich, San Marino, Schweiz, Seychellen, USA, VAE, Isle of Man, Guernsey, Jersey, Bermuda, Virgin Islands, Cayman Islands,  Gibraltar, und noch viele mehr.

Durch den Informationsaustausch wird der Druck auf potenzielle Steuersünder weiter steigen und es ist daher für diese ggf. ratsam, dass sie Ihre Kapitalerträge aus dem Ausland nacherklären. Eine Selbstanzeige ist nämlich nur dann strafbefreiend, wenn die Finanzbehörde über die entsprechenden Erträge noch keine Kenntnis hat. Das bedeutet, dass eine Selbstanzeige nach dem Austausch der Daten nicht mehr als strafbefreiend gelten könnte.

 

tyskrevision | TR Steuerberater, 11.01.2017

Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg@tyskrevision.com

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