Im Juli 2026 wurde in Deutschland das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Der Minijob wird für Arbeitgeber dadurch ab 2027 um ca. 4,5% verteuert. Wir nehmen das zum Anlass, den Minijob der Aktivrente gegenüberzustellen. Denn die Aktivrente ist auch eine sehr junge Regelung: Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 und ihr Ziel ist es, Arbeitnehmern das Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze schmackhafter zu machen. Die Aktivrente ist – anders als die Bezeichnung es nahelegt – keine Rentenart, sondern ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitslohn. Rentner, die arbeiten gehen, können bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber muss weiterhin Beiträge zu den Sozialversicherungen leisten, der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzungen der Aktivrente
- Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (oft 67).
- Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer.
- Arbeitgeber ist verpflichtet, Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen.
Nicht begünstigt sind insbesondere Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Minijobs, Beamtenverhältnissen oder Tätigkeiten als Abgeordneter.
Beispiel: Aktivrente versus Minijob bei 600 EUR Minijob-Brutto 2026
| Aktivrente | Minijob (ohne Rentenanteil) | |
| Netto Arbeitnehmer |
ca. 564,08 EUR |
ca. 600,00 EUR |
| Arbeitgeberkosten |
ca. 787,02 EUR |
ca. 787,02 EUR |
| Steuerfreiheit | bis 2.000 EUR monatlich | Pauschal durch Arbeitgeber abgegolten |
Überträgt man die Minijob-Arbeitgeberkosten von 787,02 EUR auf die Regelungen der Aktivrente, entspricht das dort einem Bruttolohn von ca. 632 EUR. Der Aktivrentner verdient im Beispiel netto 25,92 EUR weniger als sein Minijob-Kollege, der seinen Arbeitgeber gleichviel kostet. Ab 2027 steigen aber die Arbeitgeberkosten beim Minijobber durch das beschlossene Gesetz um 27 EUR auf dann 814,02 EUR im Beispiel. Zusätzlich hat sich der Koalitionsausschuss im Juli 2026 darauf geeinigt, die vom Arbeitgeber zu zahlende Pauschalsteuer von 2% auf 5% anzuheben. Das ist – Stand August 2026 – aber noch nicht in ein Gesetz gegossen.
Die konkreten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge können je nach Krankenkasse, Umlagen und versicherungsrechtlichem Status abweichen. Die vorstehenden Berechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Bei konkreten Einstellungsplänen sprechen Sie uns gern für eine Beispielberechnung an.
Ein großer Vorteil der Aktivrente ist, dass ihr der Nachteil des Minijobs mit der strengen Obergrenze von 603 EUR monatlich (nur wenige Ausnahmen) fehlt: Verdient ein Aktivrentner mehr als 2.000 EUR, ist (nur) der darüber hinaus verdiente Betrag steuerpflichtig. Wird die Minijobgrenze überschritten, wird der Gesamtbetrag sozialversicherungspflichtig. Ein Arbeitgeber kann daher einen Aktivrentner wesentlich flexibler einsetzen.
Fazit
Die Vorteile der Aktivrente zeigen sich deutlich bei höheren Verdiensten oberhalb der Minijob-Grenze. Sollten die Bedingungen des Minijobs wesentlich schlechter werden, was derzeit (August 2026) ungewiss ist, kann bei Rentnern die Aktivrente eine gute Alternative für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein.
tyskrevision Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG


