Bei Dienstwagengestellung: Kein Werbungskostenabzug für Fahrten mit Privatwagen

Siehe BFH 21.01.2026 VI R 30/24

Für schmales Geld die Freiheiten eines eigenen Autos genießen – ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung ist ein weit verbreiteter Traum. Wer beispielsweise in Dänemark lebt und in Deutschland einen Job inklusive Dienstwagen beginnt, kann hier auch finanziell erheblich profitieren.

Den Fahrspaß sollte man im Einzelfall aber auch gut abwägen, wie folgendes Verfahren beim Bundesfinanzhof zeigt:

Ein Arbeitnehmer erhielt von seiner Arbeitgeberin einen Dienstwagen, welchen er auch privat nutzen durfte. Die Tankkosten für Dienstfahrten mit diesem Fahrzeug wurden ihm von der Arbeitgeberin erstattet. Der Kläger überließ den Dienstwagen seiner Ehefrau zur privaten Nutzung, und für seine Dienstfahrten nutzte er einen privaten PKW. Die Arbeitgeberin hat hier bei genehmigter Nutzung des Privatwagens statt der tatsächlichen Tankkosten eine Pauschale von 0,30€ pro Kilometer erstattet.

Somit hat der Kläger versucht, die Fahrtkosten des Privatwagens einkommensteuerlich geltend zu machen.

Generell handelt es sich bei Dienstreisen steuerlich um beruflich veranlasste Ausgaben, und das Gesetz lässt die Berücksichtigung der hierfür entstandenen Fahrtkosten zu. Auch das Verkehrsmittel kann man grundsätzlich frei wählen.

Das Gesetz sieht aber auch vor, dass Kosten des Privatbereichs, die allgemein als unangemessen gelten, nicht zu berücksichtigen sind.

Der Bundesfinanzhof beschäftigte sich in dem aktuellen Urteil nicht mit der Frage, ob die Fahrten an sich dienstlich waren, sondern ob private Gründe für die Nutzung des Privatwagens auf Dienstreisen vorlagen, und ob die Kosten steuerlich berücksichtigungsfähig sind.

Die Angemessenheit wird danach beurteilt, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Steuerpflichtiger diese Kosten im Hinblick auf die erwarteten Vorteile auf sich nehmen würde.

Konkret hat der Kläger seinen Dienstwagen, einen alltagstauglichen Van, seiner Ehefrau überlassen, damit sie diesen für private Erledigungen während seiner Dienstreise nutzen konnte. Er selbst fuhr mit seinem privaten Sportwagen auf Dienstreise.

Aus dem Alltag gegriffen klingt dies auch nach einer sehr praktikablen Lösung, allerdings ist diese Überlassung an die Ehefrau laut BFH privat motiviert.
Folglich ist auch die Nutzung des Privatwagens auf Dienstreise privat.

Betrachtet man die Angemessenheit der Reisekosten – bei der Wahl zwischen kostenloser Dienstwagennutzung und eigenen Kosten bei der Nutzung des Privatwagens – würden sich die meisten eher für die Dienstwagennutzung entscheiden.

Somit berührte die Fahrzeugnutzung hier den privaten Bereich und ein Werbungskostenabzug ist hier nicht möglich.

Unabhängig von den reinen Fahrtkosten könnten in Deutschland aber gegebenenfalls Verpflegungspauschalen und selbst gezahlte Übernachtungskosten steuerlich geltend machen. Gerade international tätige Menschen kommen häufig in den Genuss höherer Pauschalen für Auslandsreisen

Es lohnt sich daher bei Dienstreisen häufig, Buch zu führen, um steuerlich das Beste für Sie zu erreichen – ob mit oder ohne Dienstwagen.

 

Autoren: Benjamin Feindt (StB.) und Dustin Hoffmann (Finanzwirt)

 

tyskrevision Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG

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