Gesellschaftskauf: Retten Sie den Verlustvortrag Ihrer Kapitalgesellschaft

Unternehmensverluste bei Kapitalgesellschaften sind bares Steuergeld wert. Nämlich dann, wenn sie in künftigen Jahren mit Gewinnen verrechnet werden können.

Diesen Verlustvortrag verweigerte der Gesetzgeber aber teils oder völlig, wenn 25% oder mehr der Gesellschaftsanteile seit der Verlustentstehung veräußert worden waren. Das war ärgerlich für alle betroffenen Unternehmer. Es brauchte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), um den Gesetzgeber hiervon abzubringen: Mit Urteil vom 29.03.2017 (zu § 8c KStG in der Fassung bis zum 31.12.2015) verdonnerte das BVerfG den Gesetzgeber, bis zum 31.12.2018 eine neue Regelung zu treffen, die dann rückwirkend anzuwenden ist.

Und jetzt? Wenn Ihre Kapitalgesellschaft wegen einer Anteilsveräußerung vor 2016 Verluste erlitt und die Bescheide noch änderbar sind, sollten Sie diese Bescheide nötigenfalls durch Einspruch offen halten. Wir helfen gerne.

Seit dem 01.01.2016 gilt zusätzlich eine neue Regelung. Wenn das Wesen des Unternehmens – grob formuliert! – bestehen bleibt, kann auch bei Anteilsveräußerung auf Antrag ein aufgebauter Verlust mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Ein klarer Vorteil für den Käufer.

tyskrevision | TR Steuerberater, den 20.09.2017

Kontakt Benjamin J. Feindt, Steuerberater & Partner, mail: info(at)tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Unser Laufteam beim Royal Run 2023

Unser Laufteam beim Royal Run 2023

Am Pfingstmontag hat sich unser tyskrevision-Laufteam auf den Weg nach Apenrade in Dänemark gemacht und dort am diesjährigen Royal Run teilgenommen. Dieses Event wurde ursprünglich im Jahr 2018 zum 50. Geburtstag des dänischen Kronprinzen ins Leben gerufen, findet...

mehr lesen
Grundsteinlegung zum Zwischenbau

Grundsteinlegung zum Zwischenbau

Ein großes Team benötigt, um vernünftig arbeiten zu können, einiges an Platz. Und weil dieser aufgrund der wachsenden Anzahl unserer Mitarbeiter immer knapper wird (inzwischen sind wir knapp 60 Mitarbeiter) freuen wir uns, dass nach langer Planungsphase nun der...

mehr lesen