Sie sind Unternehmer mit dem Wunsch nach Dänemark zu ziehen?
Auch wir lieben unser Nachbarland im Norden und können diesen Wunsch gut nachvollziehen. Oft berichten uns Mandanten, dass sie schon ihre Wunschimmobilie zu einem in Deutschland unvorstellbar günstigen Preis gefunden hätten. Leider hat der Wegzug für Unternehmer erhebliche, oft frustrierende steuerliche Folgen. Manche der Folgen kann man gestalterisch abwenden oder zumindest abmildern. Unser Beratungsangebot beschreiben wir am Schluss dieses Bereichs.
Mit dem Wegzug von Deutschland nach Dänemark endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Gleichzeitig beginnt regelmäßig die unbeschränkte Steuerpflicht in Dänemark, sofern dort ein Wohnsitz begründet wird. Die Auswirkungen dieses Wechsels des Steuerregimes hängen stark davon ab, wie Sie unternehmerisch tätig sind. Wenn Ihr Unternehmen weiterhin in Deutschland aktiv bleibt, werden Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark (DBA Dänemark) kennenlernen. Steuerlich gibt es drei typische Szenarien, die wir unterscheiden:
- Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH zieht um
- Der Kommanditist einer KG mit Geschäftsführungsfunktion zieht um
- Ein Einzelunternehmer zieht um
Wenn Sie Ihr Unternehmen in Deutschland abwickeln wollen, besprechen Sie die Folgen am besten mit Ihrem jetzigen Steuerberater – er kann die Folgen voll überblicken und Sie brauchen uns vielleicht gar nicht. Oft ist die Beendigung des Unternehmens aber nicht gewünscht, gerade wenn es sich um ein erfolgreiches Unternehmen handelt, und dann kann es Sinn machen, Berater wie uns hinzuzuziehen.
Bei Umzug könnte ein Unternehmer folgenden steuerlichen Themen begegnen (Auswahl):
a) Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften (§ 6 AStG)
Hält ein Gesellschafter mindestens 1 % der Anteile an der GmbH, kann der Wegzug eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Der deutsche Staat verliert durch die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht die Möglichkeit, den Gewinn einer Anteilsveräußerung zu besteuern, und simuliert zur Sicherung seines Steueraufkommens bei Wegzug eine Veräußerung. Diese simulierte Veräußerung wird dann besteuert, wobei der Wertzuwachs seit Erwerb der Anteile entscheidend ist. Der Marktwert eines Unternehmens kann durch ein Gutachten festgestellt werden. Auch denkbar, oft aber eher ungünstig, sind Bewertungen des Unternehmens nach §§199 ff. BewG (vereinfachtes Ertragswertverfahren). Eventuell gibt es Möglichkeiten, die dabei entstehende Steuer stunden zu lassen.
b) Besteuerung des Geschäftsführergehalts nach Umzug
Wenn ein Geschäftsführer mit dänischer Ansässigkeit ein Geschäftsführergehalt aus einer deutschen GmbH erhält, greift mit Art. 16 DBA Dänemark ein deutsch-dänisches Schmankerl: Ohne Rücksicht auf den Ort der Arbeitsausführung hat Deutschland ein Besteuerungsrecht, und Dänemark besteuert ebenfalls unabhängig vom Ort der Arbeitsausführung, rechnet dabei aber die in Deutschland gezahlte Steuer an (Art. 24. Abs. 2 DBA Dänemark).
c) Betriebsstättenbegründung eines deutschen Unternehmens in Dänemark
Nach Art. 5 DBA Dänemark ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Insbesondere ein Ort der Leitung gilt als Betriebsstätte. Oft wird das Homeoffice eines Geschäftsführers oder Unternehmers diese Definition erfüllen. Durch eine Betriebsstätte wird ein Unternehmen in Dänemark steuerpflichtig (Art. 7 DBA Dänemark) – für Kapitalgesellschaften erst einmal ein Vorteil, denn dann zahlt man nur 22% Steuern, wohingegen in Deutschland regelmäßig ca. 30% fällig werden. (Ausdrücklicher Hinweis für Personengesellschaften als Beispiel: Wenn von zwei Kommanditisten einer nach Dänemark zieht und dort dabei eine Betriebsstätte der gemeinsamen KG begründet, wird der auch der in Deutschland verbleibende Kommanditist mit den Einkünften aus der dänischen Betriebsstätte in DK steuerpflichtig.) In Deutschland muss die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung angewendet werden, also auf eine bestimmte Weise dokumentiert werden, wie der Gewinn der Unternehmung auf die Betriebsstätten in Deutschland und Dänemark aufgeteilt wird. Das Unternehmen muss zwei Buchführungskreise nutzen und zwei Jahresabschlüsse erstellen: einen in Deutschland, einen in Dänemark.
d) Funktionsverlagerungsbesteuerung (§1 AStG)
Wenn wesentliche Funktionen wie Geschäftsführung oder Produktentwicklung nicht mehr in Deutschland, sondern in Dänemark ausgeführt werden, verliert Deutschland – siehe Buchstabe c – das Besteuerungsrecht für Gewinne, die aufgrund dieser Tätigkeit entstehen. Daher kann eine solche Funktionsverlagerung gem. §1 Abs. 3b AStG eine Besteuerung auslösen. Leider gibt es keine Erleichterungsvorschrift für kleine Unternehmen. Der Wert der verlagerten Funktion („Transferpaket“) soll vorzugsweise an Marktpreisen gemessen werden. Da es diese aber oft nicht gibt, werden gern Discounted Cash Flow- oder Ertragswertverfahren angewendet.
e) Entstrickungsbesteuerung (§12 KStG/§4 EStG)
Wird ein Wirtschaftsgut, beispielsweise eine Maschine oder ein Vorratsgegenstand oder ein immaterielles Wirtschaftsgut von Deutschland in eine Betriebsstätte nach Dänemark verlagert, gilt dies steuerlich, als würde das Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt der Verlagerung veräußert. Maßgeblich ist aktuelle Marktwert des Wirtschaftsguts. Die Differenz zwischen diesem Wert und dem bisherigen steuerlichen Buchwert stellt stille Reserven dar, die in Deutschland sofort der Körperschaftsteuer unterliegen, obwohl tatsächlich kein Verkauf stattfindet und dem Unternehmen kein Geld zufließt. Denn nach Art. 7 DBA Dänemark stehen eventuelle künftige Gewinne aus einem künftigen eventuellen Verkauf dieses Wirtschaftsguts nur noch Dänemark zu. Um zu verhindern, dass die in Deutschland entstandenen Wertsteigerungen endgültig unversteuert bleiben, fingiert § 12 KStG einen Veräußerungsvorgang im Zeitpunkt der Überführung ins Ausland.
Unsere Beratung für deutsche Unternehmer mit Wegzugswunsch
Einige der oben genannten, unangenehmen Folgen kann man durch rechtzeitige Gestaltung umgehen oder abmildern. Verlangt sind Individuallösungen, weil für den einen bspw. eine Wegzugsbesteuerung zu keinem Problem führt, aber die laufende Besteuerung oder die Erbschaftsteuer. Weil die Krankenversicherung mit in die Überlegung hineinspielt. Weil es eine Familienkonstellation gibt, die man nutzen kann.
Manchmal gibt es auch keine Lösung, die zu vertretbaren Kosten und ohne selbst zu große Nachteile hervorzurufen, gefunden werden kann.
Gern helfen wir Ihnen als Unternehmer auf Ihrem Weg nach Dänemark – und das beginnt mit einem Erstgespräch. Für dieses Gespräch zahlen Sie 810 EUR plus Umsatzsteuer, und zwar vorab und ergebnisunabhängig. Wir sind deutsche Steuerberater und arbeiten jeden Tag mit deutsch-dänischen Steuerfragen. Dennoch haben wir im dänischen Steuerrecht nur begrenzte Kenntnisse – aus der Erfahrung der bisher begleiteten Mandate. Daher bieten wir an, einen dänischen, deutschsprachigen Revisor aus unserem Netzwerk zu diesem Erstgespräch hinzuzuziehen. Der Preis verdoppelt sich dann auf 1.620 EUR plus Umsatzsteuer. Der Vorteil ist, dass wir Ideen aus einem Steuerrecht gleich aus dem Blickwinkel des anderen Steuerrechts beleuchten können. Der Prozess wird dadurch schneller und dynamischer. Dennoch fangen Mandanten oft erst einmal „nur“ mit einem Gespräch mit uns an und erst wenn sich daraus eine Frage zum dänischen Steuerrecht ergibt, beziehen wir einen dänischen Revisor mit ein.
Es ist oft eine gute Idee, wenn Sie mit Ihrem bisherigen deutschen Steuerberater sprechen, bevor Sie sich an uns wenden – vielleicht kann er schon helfen und Sie sparen sich unser Honorar. Gratis-Beratung zu Themen wie Sozialversicherungsrecht liefert das Pendlerbüro, mit dem wir uns regelmäßig austauschen: Velkommen til Region Sønderjylland-Schleswig’s Infocenter
Bis zu einem gewissen Grad erhalten Sie dort auch kostenlose Auskünfte zum Steuerrecht.
Wenn Sie nach Dänemark ziehen und dort ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte gründen, raten wir auf jeden Fall zu einem dänischen Revisor. Wenn Sie umziehen, und beim Umzug einen Berater wünschen, der Sie mit Ihrem Unternehmen bei den steuerlichen Schritten vom Konzeptentwurf bis in die Realisierung einer neuen, deutsch-dänischen Struktur begleitet, machen wir das gern und in enger Zusammenarbeit mit Ihrem neuen dänischen Revisor.
