Strafbefreiende Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess und erfordert spezielles steuerrechtliches Wissen. Seit 2015 gelten weitere Verschärfungen. Internationale Mobilität führt immer öfter zu Wechseln bei der unbeschränkten Steuerpflicht. Vergessene Kapitaleinkünfte aus dem Ausland können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Fehler bei der Abgabe einer Selbstanzeige können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nach Umzug nach Deutschland muss man sich um sein Depot kümmern. Wer aus dem Ausland nach Deutschland zieht, begründet hier in der Regel eine unbeschränkte Steuerpflicht. Dadurch müssen auch Erträge aus Auslandsdepots hier angegeben und versteuert werden. Das wird manchmal schlicht vergessen, weil man bisher gewohnt war, dass die Bank die Daten automatisch an die Steuerbehörde übermittelt. Banken informieren aber immer nur die Behörden ihres eigenen Landes. Hinzu kommt, dass die Angabe ausländischer Erträge nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss, und das ist ohne eine Bankbescheinigung oft steuerfachlich herausfordernd. Wir helfen Ihnen gern, wenn Sie sicher gehen wollen, dass alles korrekt läuft.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir wissen um die besondere Verantwortung, schätzen Ihr Vertrauen und sorgen für eine professionelle Abwicklung der steuerlichen Selbstanzeige. Ihr Ansprechpartner ist Benjamin J. Feindt, Steuerberater und Partner.