Unterhaltszahlungen

Wer eine unterhaltsberechtigte Person unterstützt, kann diesen Unterhalt steuermindernd geltend machen. Die Unterhaltsberechtigung richtet sich hierbei grundsätzlich nach dem Zivilrecht. Die häufigsten Fälle sind jedoch Kinder ohne Kindergeldanspruch, Eltern, Großeltern, Ex-Ehegatte oder auch der andere Elternteil des eigenen Kindes (bei Unverheirateten).

Hierbei gilt jedoch ein Höchstbetrag von aktuell 9.000 EUR (2017:8.820 EUR). Dieser Höchstbetrag erhöht sich noch um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltenen Person, mindert sich jedoch auch um die Einkünfte und Bezüge der betroffenen Person.

Ein kleines Beispiel verdeutlicht dies:

Herr Müller unterhält seinen 35-jährigen Sohn mit monatlich 150,00 EUR. Der Sohn verdient im Jahr 7.200 EUR und zahlt Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung in Höhe von zusammen 656,00 EUR.

Tatsächlicher Unterhalt 1.800,00 EUR
Ungekürzter Höchstbetrag 8.820,00 EUR
Zzgl. Kranken-Pflegeversicherung 656,00 EUR
Erhöhter Höchstbetrag 9.476,00 EUR
Einkünfte des Sohnes 7.200,00 EUR
Abzgl. Werbungskosten – 1.000,00 EUR
Einkünfte aus Lohn 6.200,00 EUR
Abzüglich
Anrechnungsfreier Betrag – 624,00 EUR
Anzurechnende Einkünfte 5.576,00 EUR
Gekürzter Höchstbetrag 3.900,00 EUR

 

Der niedrigere Betrag aus dem tatsächlichen Unterhalt und dem gekürzten Höchstbetrag wirkt sich steuermindernd aus.

Was viele jedoch nicht wissen, ein tatsächlicher Unterhalt muss nicht einmal geleistet werden. Lebt die „unterhaltene“ Person im gleichen Haushalt, wird davon ausgegangen, dass Unterhalt in Höhe des (ungekürzten) Höchstbetrages geleistet wird.

Somit lässt sich die Steuerlast deutlich mindern, ohne dass tatsächlich Unterhalt direkt geleistet werden muss.

 

tyskrevision | TR Steuerberater, den 03.09.2018

Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg(at)tyskrevision.com

 

Ähnliche Neuigkeiten

Erstes Kamingespräch in 2025: Ein Netzwerk für Working Moms

Erstes Kamingespräch in 2025: Ein Netzwerk für Working Moms

Am 29. Januar fiel der Startschuss für unser erstes Kamingespräch in 2025 – dieses Mal mit dem Thema: „Working Moms“. Unser Ziel? Ein Netzwerk zu schaffen, das werdende und berufstätige Mütter zusammenbringt, um Erfahrungen zu teilen, Lösungen zu finden und sich...

mehr lesen
Erfolgreiches Klavierkonzert in der Christianskirke Berlin

Erfolgreiches Klavierkonzert in der Christianskirke Berlin

In der Christianskirke Berlin (Veranstalter) fand am 31. Januar 2025 ein beeindruckendes Klavierkonzert statt, das von tyskrevision initiiert und durch Sponsoring von PM Advokatfirma, Nordic Branding und Bechstein ermöglicht wurde. Unter der künstlerischen Leitung von...

mehr lesen
Tag der beruflichen Bildung 2025 – Wir waren dabei! 🌟

Tag der beruflichen Bildung 2025 – Wir waren dabei! 🌟

Gestern hatten wir die großartige Gelegenheit, am Tag der beruflichen Bildung der Handelslehranstalt Flensburg teilzunehmen. Die Veranstaltung bietet jungen Erwachsenen eine perfekte Plattform, um mit lokalen Unternehmen in Kontakt zu treten und sich über...

mehr lesen