Verlustnutzung innerhalb des Konzerns: Verbesserungen im Bereich des § 8c KStG

Umstrukturierungen in einem Konzern können zu massiven steuerlichen Nachteilen führen – so zum Beispiel bei Kapitalgesellschaften, die in der Vergangenheit Verluste aufgebaut haben. Werden Kapitalgesellschaften mit einem steuerlich vortragsfähigen Verlust innerhalb eines Konzerns verkauft, droht steuerlich die Aberkennung dieses Verlustes. Spätere Gewinne vorausgesetzt, kann in diesem Fall ein Schaden von 30% des Verlustes entstehen.

Weil dieser Wegfall des Verlustes die unternehmerischen Freiheiten einschränkt, hat der Gesetzgeber rückwirkend ab 2009 geklärt, dass bei folgenden Transaktionen der Verlust steuerlich erhalten bleibt:

 

  • – Enkelgesellschaft wird an Konzernmutter verkauft (Verkürzung der Beteiligungskette),
  • – Tochtergesellschaft wird an andere Tochtergesellschaft verkauft (Verlängerung der Beteiligungskette),
  • – Personenhandelsgesellschaften als Konzernmutter sind nicht mehr zwingend schädlich.

 

In all diesen Fällen hatte die deutsche Finanzverwaltung abweichende Meinungen vertreten.

Trotz dieser erfreulichen Änderungen sollte vor einem Anteilsverkauf oder anderen Umstrukturierungen eine sorgfältige Prüfung vorgenommen werden.

tyskrevision | TR Steuerberater, 25.01.2016

Ansprechpartner: StB Christian Kuth, ck@tyskrevision.com

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