Der (Corona-) Kinderbonus in der Steuererklärung

In den nächsten Monaten soll die Auszahlung des Kinderbonus aufgrund der Corona-Pandemie beginnen. Für jedes Kind soll es 300 € geben. Die Auszahlung soll nach derzeitigem Stand in zwei Raten á 200,00 € im September bzw. 100,00 € im Oktober erfolgen.

Dieser Kinderbonus ist zunächst ein willkommenes Geldgeschenk, aber er muss auch bei der Steuererklärung 2020 mitberücksichtigt werden.

Im Rahmen jeder Steuererklärung wird vom Finanzamt ein automatischer Vergleich gemacht, ob der steuerliche Kinderfreibetrag oder das erhaltene Kindergeld für die betroffene Person günstiger ist.

Der steuerliche Freibetrag für Kinder beläuft sich in 2020 auf insgesamt 7.812 € (3.906 € pro Elternteil) für jedes Kind. Das zu berücksichtigende Kindergeld beläuft sich in 2020 auf 2.748 € (12 x 204,00 € = 2.448,00 € zzgl. Bonus 300,00 € = 2.748,00 €).

Dies bedeutet also, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld, wenn der persönliche Steuersatz über 35,2 % liegt (bisher bei ca. 31,2 %). Dies hat zur Folge, dass bei diesem Personenkreis eine eventuelle Steuererstattung geringer ausfallen wird als ohne den Kinderbonus.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
rg@tyskrevision.com

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