Erhöhung des Kinderfreibetrages und (nochmalige) Erhöhung des Grundfreibetrages

Am 23.09.2020 wurde der neue Existenzminimumbericht für das Jahr 2022 beschlossen. Dieser Bericht wird sich wahrscheinlich auch auf das Zweite Familienentlastungsgesetz auswirken, mit dem sich der Bundestag gerade beschäftigt.

Mit diesem Entlastungsgesetz soll das Kindergeld um 15,00 EUR (von 204,00 EUR auf 219,00 EUR) erhöht werden. In diesem Zusammenhang steigen dann auch die Freibeträge für Kinder in Summe von 3.906,00 EUR auf 4.194,00 EUR steigen.

Bisher sollte der Grundfreibetrag von bisher 9.408,00 EUR in 2020 auf 9.696,00 EUR in 2021 steigen. Durch den oben genannten Existenzminimumbericht muss der Grundfreibetrag aber nochmals um 48,00 EUR erhöht (auf 9.744,00 EUR) erhöht werden. Im Jahr 2022 soll der Grundfreibetrag dann auf 9.984,00 EUR steigen.

Diese Werte stellen auch gleichzeitig die Höchstwerte für Unterhaltsleistungen dar.

Durch das Familienentlastungsgesetz soll auch die Eckwerte des Steuertarifs verschoben werden, wodurch die sogenannte „Kalte Progression“ abgemildert werden soll.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
rg@tyskrevision.com

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