Rentenerhöhung 2020

Jedes Jahr zum 01. Juli werden die Renten erhöht. Somit wurden auch dieses Jahr zum 01. Juli 2020 die Renten im Osten um 4,20 % und im Westen um 3,45 % erhöht.

Mehr Geld führt bei vielen Rentnern zu einem Grund zur Freude, jedoch müssen einige Rentner aufgrund dessen fortan eine Steuererklärung abgeben, da das Einkommen den Grundfreibetrag (9.408 € bzw. bei Ehegatten 18.816 €) überschreitet. Hier kann es dann auch zu Nachzahlungen kommen.

Nachzahlungen können jedoch gemindert oder vermieden werden, sofern steuerlich absetzbare Kosten vorliegen. Zu diesen steuerlich absetzbaren Kosten zählen unter anderem Krankheitskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und ähnliches.

Rentenempfänger im Ausland sind zu einer Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, da diese in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind. Dies führt dazu, dass ein Abzug von Kosten nicht möglich ist. Sollten jedoch 90 % der Einkünfte in Deutschland erzielt werden oder im Ausland weniger als der deutsche Grundfreibetrag, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Gleichstellung mit Rentenempfängern wohnhaft in Deutschland, zu stellen. Dies hat dann zum Vorteil, dass ein Abzug der Kosten möglich wäre und die Steuerlast sich deutlich senken lässt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
rg@tyskrevision.com

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