Die dänische Regierung hat vor Kurzem einen Gesetzesentwurf eingebracht, wonach das bisherige Verdienstprinzip von vorherigen 2 Jahren dänischer Beschäftigung abgeschafft werden soll, sodass ein EU Bürger in Übereinstimmung mit dem EU recht bereits nach 1 Tag Anstellung in Dänemark Anrecht auf die dänischen Kindergeldzahlungen erwerben kann, obwohl die Kinder selbst nicht in Dänemark wohnen.
Die steuerfreien dänischen Kindergeldbezüge betragen (in EUR umgerechnet):
Alter 0-2 EUR 591,14 pro Quartal
Alter 3-6 EUR 467,92 pro Quartal
Alter 7-14 EUR 368,46 pro Quartal
Alter 15-17 EUR 122,82 pro Monat
Ab einem steuerpflichtigen Einkommen von EUR 95.651 wird das Kindergeld mit 2 % von dem Betrag, welcher die EUR 95.651 übersteigt, herabgesetzt.
Die Opposition hat den Gesetzesentwurf scharf kritisiert und die Regierung aufgefordert, das Verdienstprinzip von 2 Jahren vorheriger dänischer Beschäftigung beizubehalten.
Gunnar Tessin
statsautoriseret revisor