Immobilien

Der deutsche Immobilienmarkt ist für Investoren aus dem Ausland nach wie vor attraktiv. Unser auf Immobilien spezialisiertes Team Real Estate betreut Sie in allen steuerlichen Fragen rund um Ihr Immobilieninvestment, insbesondere bei internationalen Strukturen. Auf dieser Seite haben wir einige wichtige Informationen zum Thema Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Grundstücken in Deutschland zusammengefasst. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Telefon, wir helfen Ihnen gerne.

Beispiele aus unserer Beratungspraxis:

  • Gewerbliche oder private Vermietung von Ferienwohnungen in Metropolen oder Feriengebieten
  • Internationale Immobilieninvestments Deutschland-Dänemark über Personengesellschaften – typischerweise K/S oder GmbH & Co. KG – oder Kapitalgesellschaften – in der Regel über ApS, A/S oder GmbH
  • Steuerliche Betreuung von internationalen börsengehandelten Immobiliengesellschaften
  • Private und gewerbliche Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken

 

Steuerfreier Verkauf, Immobilien-Kapitalgesellschaften und Grunderwerbsteuer

In vielen Situationen gehören Steuern zu den (mit)entscheidenden Faktoren. Wir helfen Ihnen, die steuerlichen Weichen richtig zu stellen, mögliche Steuerrisiken zu umschiffen und steuerliche Chancen zu nutzen:

  • Steuerfreier Verkauf trotz Abschreibung bei Immobilien im Privatvermögen: In Deutschland kann man Immobilien im Privatvermögen nach 10 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen vollkommen steuerfrei veräußern. Trotzdem kann man Abschrei¬bungen steuerlich nutzen und damit die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindern.
  • Immobilien-Kapitalgesellschaften als Steuersparmodell: Besitzen Kapitalgesellschaften Immobilien, so müssen sie unter bestimmten Umständen Gewinne aus Vermietung und Verkauf nur mit 15% besteuern. Dies gilt grundsätzlich für deutsche (z.B. GmbH) und dänische Gesellschaften (z.B. ApS). Mit den ersparten Mitteln können auf Ebene der Gesellschaft beispielsweise weitere Immobilien erworben oder Darlehenstilgungen vorgenommen werden. Möglich ist in diesem Zusammenhang auch eine Holdingstruktur.

Die deutsche Grunderwerbsteuer wird in immer mehr Bundesländern auf den Maximalsatz von 6,5% angehoben. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten steuerfreier Übertragungen – z.B. im Rahmen von sogenannten „share deals“ – stark eingeschränkt. In diesem Spannungsfeld finden wir Lösungen.

„Erweiterte Kürzung“ bei der Gewerbesteuer

Ein weiteres Thema mit vielen Herausforderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung stellt die deutsche Gewerbesteuer und hier besonders die sogenannte „erweiterte Kürzung“ dar. In der Regel unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht der Gewerbesteuer. Dazu müssen allerdings die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung vorliegen.

Grundsätzlich gilt die erweitere Kürzung für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten.

Im Rahmen des Verkaufes einer Immobilie müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, damit die erweitere Kürzung auch für eventuelle Veräußerungsgewinne gilt. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Exit.

Wir übernehmen Ihre steuerlichen Angelegenheiten

Als deutscher Steuerberater übernehmen wir auf Wunsch gerne alle steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer Immobilie in Deutschland.

Hauptsächlich treffen diese steuerlichen Pflichten die (deutsche oder dänische) Immobiliengesellschaft, die z.B. einen Jahresabschluss aufzustellen und Steuererklärungen zu übermitteln hat. Soweit die Investition über Personengesellschaften erfolgt, sind auch die dänischen Investoren direkt von den steuerlichen Pflichten betroffen. Hierfür haben wir unser Investorenmanagement entwickelt. Soweit gewünscht, erledigen wir die steuerliche Pflichten der Investoren gleich mit und übernehmen die Kommunikation mit den deutschen Finanzbehörden.

Wir als deutscher Steuerberater sehen uns als Mittler zwischen Dänemark sowie Deutschland und stellen oftmals das Bindeglied zwischen deutschem Administrator, Immobiliengesellschaft, Investoren und dänischem Revisor und dem Finanzamt dar. Aufgrund unserer Erfahrungen mit dem dänischen Steuerrecht können wir hier Verständnisschwierigkeiten ab- und Brücken aufbauen.

Internationale Optimierung Deutschland-Dänemark

Steuerliche Optimierung bei internationalen Immobilieninvestments darf nicht an der Grenze enden. Selbst wenn eine Struktur nach nationalem Recht optimal ist, muss das noch lange nicht bedeuten, dass sie auch in der internationalen Gesamtschau die optimale Alternative darstellt. Daher sind unsere Betrachtungen immer ganzheitlich und länderübergreifend, und beziehen gleichzeitig die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Dänemark mit ein.

Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt zu einer Ihrer Situation angepassten und steuerlich vorteilhaften Struktur.

Birte Kütemann

Birte Kütemann

Steuerberaterin

Ihre Vorteile

Steuerliche Optimierung vom Kauf bis zum Exit

Tax compliance, Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen etc.

Berücksichtigung der deutschen und der dänischen Seite sowie des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Dänemark

Investorenmanagement bei Personengesellschaften