Unternehmen in Deutschland
Ein Unternehmen in Deutschland zu führen bringt Sie auf einen der größten Marktplätze in Europa, mit ca. 83 mio. potenziellen Kunden, vielen möglichen Vertriebswegen und unerschöpflichen Möglichkeiten. Es bringt jedoch auch viele Pflichten, Fristen und Herausforderungen mit sich. Von der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen bis hin zu Gestaltungsmöglichkeiten und Steueroptimierung des Unternehmens, gibt es Faktoren, die beachtet werden müssen. Dies kann oftmals zu einigen Fragen führen, welche wir Ihnen gerne beantworten. Kontaktieren Sie uns hierzu per Mail oder rufen Sie uns an.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen und diesen beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieser Jahresabschluss hilft dabei, über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu informieren. Eine doppelte Buchführung verpflichtet dazu, die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere andere Dokumente mit dem Jahresabschluss einzureichen. Kleine Unternehmen, die keine doppelte Buchführung erstellen, müssen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Eine Besonderheit bei GmbH und GmbH & Co. KG ist, dass der Jahresabschluss einer Veröffentlichungspflicht unterliegt. Somit müssen diese in Deutschland den Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach dem entsprechenden Geschäftsjahr im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen, und somit für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, drohen Strafgelder.
Wir erstellen für Sie die jährlich notwendigen Jahresabschlüsse für das Finanzamt, die Bank oder andere berechtigte Dritte. Hierbei nutzen wir die gesetzlichen Wahlrechte nach Handels- und Steuerrecht aus und beraten Sie entsprechend. Bei Bedarf erstellen wir eine separate Steuerbilanz.
Die mit Einführung der E-Bilanz geltenden steuerlichen Besonderheiten werden von uns selbstverständlich berücksichtigt.
Gesetzliche oder freiwillige Prüfungen werden durch die Kooperation mit verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in Zusammenarbeit mit denen Ihnen bereits bekannten Mitarbeitern, durchgeführt. Bei einer solchen Betriebsprüfung werden die Steuern überprüft, die in der Steuerklärung aufgeführt worden sind. Unter anderem sind das die Umsatzsteuer, Vorsteuer und Lohnsteuer.
Ausarbeitung von Steuererklärungen
Auch Unternehmen müssen eine Steuererklärung an das entsprechende Finanzamt übermitteln. Wie sich diese Steuererklärung zusammensetzt, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. So müssen Kapitalgesellschaften beispielsweise die Körperschaftsteuer an das entsprechende Finanzamt zahlen und hierzu eine Körperschaftsteuererklärung ausarbeiten, wofür eine Steuerbilanz notwendig ist. Ebenso sind diese Gesellschaften nicht von der Gewerbesteuer befreit und müssen diese mit einer separaten Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt melden.
Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen mit all diesen steuerlichen Pflichten, damit Sie sich ganz und gar auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Von der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldungen bis hin zu den notwendigen Jahreserklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer übernehmen wir alles für Sie.
All diese Aufgaben übernehmen wir sowohl für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen. Wir erinnern frühzeitig vor Ablauf der Fristen und stellen die Fragen, die für die maximale Ausnutzung Ihrer Steuervorteile in Deutschland nötig sind.
Steuerberatung, -strukturierung und -optimierung (Tax Consulting)
Wir helfen Ihnen, die richtigen steuerlichen Weichenstellungen zu treffen, zum Beispiel bei der Wahl der Rechtsform und der richtigen steuerlichen Strukturierung innerhalb des Konzernverbundes. Bei Umstrukturierungen, Anteilsverkäufen, Akquisitionen und Liquidationen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit nicht unnötig Steuern ausgelöst werden.
Beratung und Begleitung / Transfer Pricing
In vielen Fällen ist steuerliche Beratung auch grenzüberschreitend erforderlich. So ist zum Beispiel immer wieder der Bereich Transfer Pricing im Fokus zu behalten. Hierauf legen die Steuerbehörden beider beteiligter Länder erheblichen Wert.
Anders als in Skandinavien meldet sich das deutsche Finanzamt immer mal wieder zu Betriebsprüfungen an. Hierbei werden die betrieblichen Vorgänge genau unter die Lupe genommen und im Nachhinein auf ihre steuerliche Würdigung überprüft. Auch hier spielen Transfer Pricing, Verträge und die steuerliche Beratung und Begleitung durch einen kompetenten Steuerberater eine erhebliche Rolle.
In solchen Betriebsprüfungen nehmen wir als Ihr steuerlicher Berater Ihre Interessen wahr und kämpfen gegen die Vertreter der deutschen Finanzbehörden für Ihr Recht.
Unsere Stärke: Internationales Steuerrecht Skandinavien – Deutschland
In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es mit der Optimierung auf der einen Seite der Grenze nicht getan. Man muss immer die Kombination beider Seiten sehen. Hier können wir auf unsere langjährige Erfahrung im deutsch-skandinavischen Bereich, insbesondere in Bezug auf Dänemark, zurückgreifen.
Aufgrund unserer Lage unmittelbar an der nördlichen Bundesgrenze zählen wir traditionell viele skandinavische Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland zu unserem Kundenkreis. Außerdem haben wir bereits vielen deutschen Unternehmen bei ihrer Etablierung beziehungsweise ihrem Betrieb in Skandinavien unterstützt. Mit unserem mehrsprachigen Team und einem dänischen Revisor sowie einem exzellenten Netzwerk haben wir auch im internationalen Bereich auf jede Frage eine Antwort. Darüber hinaus übernehmen wir auch gerne die Kommunikation mit den entsprechenden lokalen Behörden. Wir beraten Sie umfassend auf Grundlage des deutschen und skandinavischen Steuerrechts unter Berücksichtigung der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.