Durch den starken Wintereinbruch in der letzten Woche ist das Leben im Norden Schleswig-Holsteins fast zum Erliegen gekommen. So heftig der Wintereinbruch auch war, so besteht immerhin die Möglichkeit, die Folgen des Wintereinbruchs eventuell steuerlich geltend zu machen.
Wer beispielsweise auf einer beruflichen Fahrt einen Unfall hatte, kann die anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen nicht nur mögliche Abschleppkosten sondern auch Kosten für die Reparatur des Wagens und für einen Ersatzwagen. Mögliche Erstattungen von der Versicherung müssen jedoch gegengerechnet werden.
Bei den Schneemassen war es manchmal kaum möglich, diese selbst zu beseitigen. Sofern jemand einen separaten Winterdienst beauftragen musste, können diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Sollte es durch den Schnee zu Beschädigungen am Haus gekommen sein, können die Aufwendungen zur Beseitigung der Schäden als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
So können die Schäden durch den Winter immerhin zum Teil steuerlich abgesetzt werden, auch wenn dies manchmal nur ein kleiner Trost ist.
tyskrevision | TR Steuerberater, 04.02.2018
Kontakt: Roman Guscharzek, Steuerberater, mail: rg(at)tyskrevision.com