Bisher endete die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung immer am 31.05. des entsprechenden Folgejahres.
Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurden diese Fristen um 2 Monate verlängert. Dies hat zur Folge, dass die Abgabefrist erstmals für die Steuererklärung 2018 am 31.07.2019 endet.
Für steuerlich Beratene war bisher der 31.12. des Folgejahres der letztmögliche Abgabetermin. Auch diese Frist verlängert sich um 2 Monate auf den 28./29.02. des Folgejahres. Steuerlich Beratene haben daher für die Steuererklärung 2018 bis zum 29.02.2020 Zeit.
Diese Frist zum 28.02. sollte jedoch nicht überschritten werden, da ab dem 14. Monat ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist. Bisher lag die Entscheidung im Ermessen der Finanzbehörde. Dieser Ermessensspielraum wurde nun abgeschafft.
Allerdings hat das Finanzamt unter gewissen Umständen auch die Möglichkeit, Steuererklärungen vorab anzufordern. Dies ist meistens der Fall, wenn mit höheren Nachzahlungen zu rechnen ist, beispielsweise bei deutlich gestiegenen Umsätzen oder Betriebsaufgaben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com
Juli, 2019