Das Bundeszentralamt für Steuern erhält nun schon seit Jahren Daten von ausländischen Staaten über ausländische Bankkonten von Inländern.
Diese Daten konnten bisher nicht ausgewertet werden, da die Zuordnung der einzelnen Daten zu einzelnen Personen nicht bzw. kaum durchführbar war. Anfang Juli stand nun die entsprechende Software endlich bereit, die diese Zuordnung durchführen kann.
Die einzelnen Daten werden nun an die einzelnen Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet. Die jeweiligen Finanzämter werden die Daten mit den bisher abgegeben Steuererklärungen abgleichen und bei Abweichungen die betroffenen Steuerpflichtigen entsprechend anschreiben.
Wer ein solches Anschreiben erhält, sollte sich bewusst sein, dass dem Finanzamt Unterlagen über ausländisches Kapital vorliegt, welches wahrscheinlich in den bisherigen Erklärungen nicht mit angegeben wurde.
Nach Erhalt eines solches Anschreibens sollte man sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen, denn die Ermittlung der (ausländischen) Erträge muss hierbei nach deutschem Recht erfolgen. Diese so ermittelten Erträge können unter Umständen deutlich von den Erträgen nach ausländischem Recht abweichen; insbesondere bei der Versteuerung von Fondserträgen bestehen erhebliche Unterschiede.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com
August 2019