Hybrid- und Elektrofahrzeuge, die als Firmenwagen genutzt werden, sind in der Besteuerung bald 50% niedriger als Diesel und Benziner.
Wer ein Dienstfahrzeug fährt, muss die Privatnutzung versteuern. Häufig wird zur Ermittlung der Privatnutzung die 1% Methode genutzt. Kostet ein Fahrzeug gemäß Listenpreis des Herstellers 50.000 EUR, muss der Fahrer auf 1% davon Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, in diesem Fall 500 EUR im Monat „geldwerter Vorteil“, vereinfacht dargestellt.
Ein neues Gesetz soll die Anschaffung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen ab dem 1. Januar 2019 fördern: Liegt der Bruttolistenpreis eines solchen Fahrzeugs bei 50.000 EUR, werden nur noch 25.000 EUR bei der 1% Methode zu Grunde gelegt. Der Fahrer muss lediglich auf 250 EUR monatlich Steuern und Sozialabgaben entrichten. Das ist eine erhebliche Besserstellung, liegt die Gesamtbelastung des Lohns mit Steuern und Sozialabgaben in Deutschland doch häufig bei 30 – 50%.
Die Förderung ist für Anschaffungen zwischen dem 1.1.2019 und dem 31.12.2021 vorgesehen.
Es ist geplant, diese Regelung auch für E-Bikes und Pedelecs anzuwenden. Wir regen daher an, auch mit dem Kauf oder dem Abschluss eines Mitarbeiter E-Bike-Vertrages etc. bis zum neuen Jahr zu warten.
tyskrevision | TR Steuerberater, den 20.11.2018
Kontakt: Benjamin J. Feindt, mail: bjf@tyskrevision.com