Arbeit von zu Hause ohne Arbeitszimmer bald absetzbar?

Die Finanzminister von Hessen und Bayern wollen die Abzugsmöglichkeit für Home-Office-Arbeit erweitern (24.09.2020).

Aufgrund der Corona-Krise mussten viele Angestellte von zu Hause arbeiten. Hierdurch fallen auch die Kosten für die Fahrten zur Arbeit weg, welche oft ein großer Teil der absetzbaren Kosten im Rahmen der Steuererklärung darstellen.

Ein Arbeitszimmer ist zwar grundsätzlich auch abzugsfähig, allerdings geht dies nur, wenn das Arbeitszimmer, ein separater und abschließbarer Raum ist, welcher auch als „Büro“ eingerichtet ist und auch ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber auch nicht zur Verfügung stand.

Bei vielen scheitert ein Abzug für ein Arbeitszimmer, weil es oft am separaten abschließbaren raum fehlt.

Die Minister wollen nun auch solche Angestellten den Abzug von Home-Office-Arbeitstagen steuerlich entlasten. Hierzu soll für jeden Tag, an dem zu Hause gearbeitet wurde, ein steuerlicher Abzug von 5 EUR möglich sein, maximal jedoch 600 EUR pro Jahr.

Wo genau zu Hause gearbeitet wurde (Arbeitszimmer, Wohnzimmerecke, Küchentisch, usw.) soll hierbei völlig außen vorbleiben.

Bei der Arbeit im Arbeitszimmer soll es dann ein Wahlrecht geben; neue Pauschale oder genaue Berechnung nach alter Methode.

Ob diese Initiative auch umgesetzt wird, wird sich erst in der Zukunft zeigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com

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