Die Bundesregierung hat am 09. August 2019 das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (§ 7b EStG) veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Durch diese Sonderabschreibung plant die Bundesregierung den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu fördern.
Danach ist es für sowohl private Investoren als auch Unternehmen möglich, fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Mietwohnung zusätzlich steuerlich geltend zu machen, allerdings zeitlich begrenzt auf vier Jahre. Diese Sonder-AfA können zusätzlich zur „normalen“ Abschreibung angesetzt werden. Somit kann bei einer Normal-Abschreibung von zwei Prozent in den ersten vier Jahren insgesamt eine Abschreibung von 28% (4 x 7%) der Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend gemacht werden.
Um die Sonder-AfA in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- – Die Sonder-AfA gilt sowohl für neue als auch bestehende Wohnungen
- – Die Mietwohnung muss in den ersten 10 Jahren durchgehend zu Wohnzwecken vermietet werden und darf nicht für private Zwecke oder als Ferienwohnung genutzt werden
- – Der Bauantrag muss in dem Zeitraum vom 31.08.2018 und 01.01.2021 gestellt worden sein
- – Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen den Betrag von 3.000 EUR pro Quadratmeter nicht überschreiten
- – Die Bemessungsgrundlage ist auf maximal 2.000 EUR pro m2 Wohnfläche begrenzt; bei darunterliegenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden diese in der tatsächlich anfallenden Höhe den Sonderabschreibungen zu Grunde gelegt
- – Die Mietwohnungen müssen innerhalb Europas liegen
Die begrenzte Jahresanzahl bringt jedoch potenziell Probleme mit sich. Der Markt wird nur für kurze Zeit angeregt und die Bauunternehmen dadurch eventuell überlastet. Ebenso ist ein Deckel von 3.000 EUR für Anschaffungs- und Herstellungskosten zu niedrig, besonders für Wohnungen in teuren Städten.
Ob dieser Deckel noch angehoben wird und ob die Bauunternehmen das eventuell große Aufkommen standhalten können, wird die Zeit zeigen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aileen Schüttke, tyskrevision
as@tyskrevision.com
Oktober 2019