Experten, die eine gut bezahlte Arbeit in Dänemark aufnehmen, können von einem besonders niedrigen Steuersatz profitieren.
Profitieren können Arbeitnehmer, deren monatliches Einkommen über einem bestimmten Betrag liegt (für 2015 liegt dieser Betrag bei 61.500 DKK oder ca. 8.300 EUR).
Neben der Erfüllung dieses Kriteriums existieren noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen. Die Anwendung der „Forskerbeskatning“ (deutsch: Forscherbesteuerung) muss beantragt werden, wobei wir gern helfen.
tyskrevision | TR Steuerberater
21.12.2015