Die Inflationsprämie kann gezahlt werden

Am 26.10.2022 wurde nicht nur der Umsatzsteuersatz auf Gas-Erdgaslieferungen gesenkt, sondern auch die Inflationsprämie beschloss (Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz).

Die Inflationsausgleichprämie kann von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlt werden. Die Maximalsumme beläuft sich auf 3.000,00 Euro. Auf die Prämie werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Prämie (ähnlich wie bei der Corona-Prämie) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden muss. Er darf hierbei also keine Entgeltumwandlung oder ähnliches durchgeführt werden.

Des Weiteren ist die Zahlung der Prämie im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 möglich, es bleiben also noch volle zwei Jahre zur Nutzung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
info@tyskrevision.com

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