Fonds (investeringsforeninger) in Deutschland und Dänemark

Wer in Dänemark wohnt und dort Fonds hält, versteuert jedes Jahr den entsprechenden Wertzuwachs des Fonds.

Wenn man jedoch nach Deutschland umzieht, ist Vorsicht geboten, denn die Versteuerung der Fonds in Deutschland ist eine andere. In Deutschland werden die Fonds in transparente und intransparente Fonds unterschieden.

Damit ein Fonds in Deutschland als transparent angesehen werden kann, müssen die Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Versteuerung erfolgt dann anhand dieser Daten. Hierzu gehören neben den Ausschüttungen auch die thesaurierenden Erträge.

Wenn im Bundesanzeiger die Besteuerungsgrundlagen des Fonds nicht veröffentlicht sind, hat dies zur Folge, dass eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden muss. Hierbei sind 70% der Wertsteigerung eines Jahres zzgl. der Ausschüttungen als Ertrag anzusetzen, mindestens jedoch 6 % des Wertes zum 31.12 des Jahres.

Diese Pauschalversteuerung führt in den meisten Fällen zu einer sehr hohen Steuerbelastung.

Wer also beabsichtigt, von Dänemark nach Deutschland umzuziehen, sollte sich mit seiner Bank in Verbindung setzen und die Fonds vor dem Umzug prüfen lassen.

Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass wer in Deutschland wohnt und im Ausland ein Depot unterhält, verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben. (Vorschlag: Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland wohnt und ein Depot im Ausland unterhält, in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.)

Insbesondere bei größeren Depots und mehren Finanzinstrumenten (Aktien, Obligationen, Fonds, Unternehmensanleihen) sollte ein Steuerberater zu Rate gezogen werden, da die steuerliche Beurteilung sehr komplex sein kann und die dänischen Bankbescheinigungen für Zwecke der deutschen Steuererklärungen oft nicht die richtigen Informationen liefern.

Roman Guscharzek

Dipl.-Finanzwirt

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