Schnellere Streitbeilegung zwischen EU-DBA-Staaten geplant

Am 31.07.2019 wurde ein Gesetzesentwurf (Drucksache 19/12112) zu einer schnelleren Streitbeilegung zwischen europäischen Staaten, mit den ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, vorgelegt.

Diese Streitbeilegung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn zwei Staaten das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedlich auslegen und es hierdurch zu einer doppelten Versteuerung von Einkünften kommt.

Diese Unstimmigkeiten zwischen den Staaten, wer also das Besteuerungsrecht hat, wurde bisher in sogenannten Verständigungsverfahren geregelt. Eine solche Verständigung kann aber schnell einige Jahre in Anspruch nehmen und oft dennoch zu keinen korrekten/ordentlichen Ergebnis kommen.

Durch dieses Gesetz soll nun zukünftig die Streitbeilegung innerhalb von 2 Jahren erledigt sein. Allerdings ist die Voraussetzung für die Eröffnung einer entsprechenden Streitbeilegung auch groß. Daher sollte genau überprüft werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob sich ein solches Verfahren von den möglichen Kosten her auch im Verhältnis zu dem eigentlichen Streitgegenwert steht.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com

September 2019

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