Grundlegendes im deutschen Steuerrecht
Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert, und Privatpersonen sind von dieser nicht befreit. Zusammen mit der Umsatzsteuer belegt die Einkommensteuer eine wichtige und große Position im deutschen Steuerdschungel. Je nachdem wie Sie Ihre Einkünfte erzielen, werden unterschiedliche Dokumente für die Steuererklärung benötigt. Wir helfen Ihnen dabei, einen Überblick über das deutsche Steuerrecht zu erlangen. Darüber hinaus fertigen wir Einkommensteuererklärungen zu einem festen Preis für Sie an. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder rufen Sie uns an.
Einkommensteuererklärung mit ausländischem Bezug
Grundlegend gilt in Deutschland, jeder der Einkünfte bezieht, sollte eine Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Unter Einkünften wird nicht nur der Arbeitslohn verstanden, sondern auch Einkünfte aus unter anderem Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Kommt hierbei das Ausland mit ins Spiel, wird das Ausfüllen der Formulare immer komplizierter. Nun sind es zwei Staaten die Steuern von den Einnahmen abziehen möchten.
Hierbei helfen die Doppelbesteuerungsabkommen mit den jeweiligen Ländern. In diesen Abkommen ist die doppelte Besteuerung genaustens geregelt. Vergessen werden darf dabei allerdings nicht, dass jede Situation individuell betrachtet werden sollte, um die Steuer im gesetzlich möglichen Rahmen zu minimieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie passende Lösung auszuarbeiten und jährlich die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Leben und Arbeiten in der Grenzregion
Grenzgänger sind die Arbeitnehmer, die auf der einen Seite der Grenze wohnen und regelmäßig auf die andere Seite fahren, um dort zu arbeiten. Diese Menschen sind immer mit dem Steuerrecht beider Staaten konfrontiert. Daher entstehen oft mehr Fragen als bei unilateralen Steuerverhältnissen. Welcher Staat darf welches Einkommen besteuern? Wo können welche Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden? Wo muss man welche Ertragszinsen besteuern und wo kann ich Aufwandszinsen geltend machen?
Grenzgänger mit Familie müssen nicht nur die eigene Situation, sondern auch die Auswirkungen der Familienmitglieder auf die rechtlichen Konsequenzen in beiden Staaten berücksichtigen.
Wenn Sie in Deutschland leben und in Dänemark arbeiten, sollte in Erwägung gezogen werden ob die beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht in Frage kommt. Ist die Situation allerdings umgedreht und Sie leben in Dänemark und arbeiten in Deutschland, so greift höchstwahrscheinliche der hohe dänische Steuersatz. Hier sollte dann über eine Verlagerung der Einkünfte nach Deutschland nachgedacht werden.
Mehr als Deklarationsberater
Zwar klingt das zu Anfang kompliziert, und bleibt es oftmals auch, jedoch möchten wir das Beste für Sie herauszuarbeiten. Dabei behalten wir zudem immer die Praktikabilität im Auge. Wichtig ist, dass wir vor der Verwirklichung bestimmter Tatbestände informiert werden, sodass wir aus steuerlicher Sicht das bestmöglich herausholen können. Unser Anspruch ist es, mehr als ein reiner Deklarationsberater zu sein – wir wollen dazu beitragen, dass steuerliche Reibungsverluste bei bilateralen Aktivitäten gemindert werden. Und das kann besonders dann gelingen, wenn von vornherein auf bestimmte Besonderheiten Rücksicht genommen wird.
Bei uns werden Grenzgänger in Bezug auf Einkommensteuern von Experten des deutschen und dänischen Rechts aus einer Hand betreut. Und wenn es – beispielsweise im Bereich des Besteuerungsrechts – nötig werden sollte, vertreten wir unsere Auffassungen auch vor den Steuerbehörden beider Staaten.
Das Welteinkommensprinzip gilt in Deutschland und in Dänemark
Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland oder in Dänemark wohnen, gilt, dass der Wohnsitzstaat im Grundsatz das Besteuerungsrecht für alle Einkünfte des Steuerpflichtigen aus der ganzen Welt hat. Zusätzlich kann ein Besteuerungsrecht aber auch noch an andere Sachverhalte anknüpfen – beispielsweise an den Ort, wo die Arbeit ausgeübt wird. Das und nationale Regelungen auf beiden Seiten der Grenze sollen bewirken, dass kein Einkommen unbesteuert bleibt und kein Einkommen doppelt besteuert wird.
In der Praxis klappt das oft, jedoch nicht immer. Häufig müssen im Ansässigkeitsstaat sämtliche Einkünfte erklärt werden – auch diejenigen, die nicht der direkten Besteuerung im Inland unterliegen. In einigen Fällen, beispielsweise bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, müssen für Zwecke des deutschen Steuerrechts die Einkünfte aus anderen Staaten nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt werden.
Die Kommunikation der Staaten untereinander wird immer besser
Wer hofft, das eigene Einkommen aus dem Ausland würde im Inland unter den Tisch fallen, weil die inländischen Behörden davon nichts erfahren, der irrt immer häufiger. Der elektronische und automatisierte Austausch von Informationen, bei denen eine Steuerrelevanz im anderen Staat vermutet wird, funktioniert immer besser. Dass ein Staat so „vergessene“ Einkünfte aus dem Ausland aufdeckt, wird dadurch immer wahrscheinlicher. Und das gilt auch noch für viele Jahre der Vergangenheit.
Um möglichen Steuerbetrug aufzudecken, haben sich beispielsweise über 100 Länder weltweit zusammengeschlossen und teilen sich gegenseitig die Kontostände, Erträge, Depotvolumina und weiteres von Bürgern mit, die in einem anderen Staat leben.
Hinzu kommt, dass die nationalen Ermittlungen einzelner Staaten verstärkt werden. Seien es Amazon-Konten, Ebay-Konten oder Vermietungsportale, so schalten sich die Finanzbehörden aktuell in alle Fälle ein und fordern die Betreiber der Plattformen dazu auf, die Anbieter/Verkäufer gemeinsam mit deren Umsätzen der letzten Jahre offenzulegen.
Diese Erkenntnisse werden mit großer Sicherheit auch anderen Staaten mitgeteilt, sollte der Anbieter nicht (mehr) in Deutschland leben. Demnach ist es hierbei wichtig, die im Gesetz festgehaltenen Maßnahmen zu befolgen. Sollten Sie dies allerdings nicht getan haben, kann eine eine mögliche Strafe oftmals mindern.