Leben in Deutschland und arbeiten in Dänemark
Beziehen Grenzgänger über ihren dänischen Arbeitslohn hinweg weitere Einkünfte aus Dänemark, beispielsweise durch ein Ferienhaus, und leben in Deutschland, so werden diese Einkünfte grundsätzlich in Dänemark versteuert. Als Grenzgänger ist jedoch die Besteuerung des Arbeitslohns ein wichtiger Aspekt, den es zu verstehen gilt, da dieser mit dem hohen Steuersatz aus Dänemark versteuert wird. Hierbei ist es jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass jede Situation, in Bezug auf die Besteuerung, individuell betrachtet werden muss. Somit finden Sie auf dieser Seite erste Informationen, um einen generellen Überblick zu bekommen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per Mail oder rufen Sie uns an.
Arbeitnehmereinkünfte aus Dänemark bei deutschem Wohnsitz: Grundsätzlich greift der hohe dänische Steuersatz
Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten, versteuern Ihren Arbeitslohn grundsätzlich in voller Höhe in Dänemark. Dadurch merken Grenzgänger mit der Lohnzahlung schnell, wie unterschiedlich die Besteuerung in Deutschland und Dänemark ist. Bei gleichem Einkommen wäre dieser in vielen Fällen niedriger in Deutschland.
Doch was gemeint mit „in voller Höhe“? Wie beim deutschen Lohn werden vom dänischen Lohn ebenfalls sämtliche Beiträge abgezogen. Ebenso gibt es unterschiedliche Steuerklassen, die ein Grenzgänger seinem Arbeitgeber mitteilen muss, damit der richtige Steuersatz angewendet wird, und nicht zu viel oder zu wenig vom Lohn versteuert wird. Dies macht sich sonst bei der nächsten dänischen Steuerklärung bemerkbar, indem entweder eine große Nachzahlung oder Rückzahlung warten kann.
In Dänemark wird die Steuererklärung zudem online auf SKAT ausgefüllt und eingereicht. Hierbei wird auf viele unterschiedliche Dinge eingegangen wie Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstelle, welcher Betrag von der Steuer ausgenommen ist und vieles mehr. Anders als in Deutschland, ist ein Arbeitnehmer in Dänemark jährlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Als Grenzgänger im Homeoffice
Wenn ein Grenzgänger die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten, muss steuerlich betrachtet, das Doppelbesteuerungsabkommen mit einbezogen werden. Dieses besagt, dass das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn beim Wohnsitzstaat liegt, sofern der Arbeitnehmer nicht im Arbeitgeberstaat arbeitet. Das heißt, arbeitet ein deutscher Grenzgänger, der normal seine Arbeit in Dänemark ausführt, nun im Homeoffice, so muss ein Teil des Arbeitslohns in Deutschland versteuert werden. Das führt wiederum dazu, dass der Grenzgänger in beiden Ländern eine Steuererklärung einreichen muss, da nun der Arbeitslohn in zwei Ländern versteuert wird.
Wenn der Arbeitnehmer zu 20% tätig im Wohnsitzstaat ist, hier Deutschland, arbeitet, unterliegen diese 20% des Lohns der deutschen Steuerpflicht. Demnach müssen 20% des Lohns in der deutschen Steuererklärung angegeben werden und in Dänemark herausgenommen werden.
Ist der Arbeitnehmer nun zu 25% tätig im Wohnsitzstaat, ändert sich die Regelung. Nun muss sich der dänische Arbeitgeber in Deutschland in Bezug auf die Sozialversicherung registrieren lassen, da der Lohn des Arbeitnehmers zu 100% der Sozialversicherung unterliegt. Somit wird 60% des Lohns in Dänemark und 40% in Deutschland besteuert. Der dänische Arbeitgeber sollte darüber hinaus bei SKAT den Lohn teilweise freistellen. Tut dieser das jedoch nicht, muss der Arbeitnehmer diesen Teil selber freistellen lassen. Da bei einer fünf-Tage-Woche diese Regelung bereits nach 2 Tagen mit 40% überschritten ist, greift diese bereits bei einigen Grenzgängern.
Im Rahmen der Coronapandemie haben sich nun jedoch die europäischen Sozialversichungsbehörden darauf verständigt, dass diese Regelung in Bezug auf die Sozialversicherung vorerst ausgesetzt wird.
Einkünfte nach Deutschland verlagern?
Laut dem wird der Teil des Lohns in Deutschland versteuert, den ein deutscher Arbeitnehmer bei einem dänischen Arbeitgeber, außerhalb Dänemarks erarbeitet hat. Hierunter fallen Dienstreisen nach Deutschland, Schweden oder anderen Ländern an, sowie Homeoffice. Bei einer Tätigkeit außerhalb Dänemarks ist es zudem wichtig, dass der Arbeitnehmer dies genau dokumentiert.
Des Weiteren muss der in Deutschland zu versteuernde Teil des Lohns an die entsprechenden Behörden in beiden Ländern gemeldet werden. Wenn Dänemark auf das Besteuerungsrecht verzichtet und Deutschland die im Vergleich oft niedrigeren Steuersätze anwendet, wirkt sich dies positiv auf den Lohn des Arbeitnehmers aus.
Das liegt daran, dass die steuerliche Belastung von dem Lohn in Dänemark oft höher als in Deutschland ist. Ein Grund dafür ist, dass die Sozialversicherung in Dänemark im Steuersatz enthalten ist. Wer nun in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig ist, zahlt dort lediglich die Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer. Eine weitere Steuerersparnis ergibt sich oft dadurch, dass es in Deutschland mehr Möglichkeiten gibt, jobbedingte Aufwendungen steuermindernd abzuziehen (bspw. doppelte Haushaltsführung oder Arbeitszimmer). Zusätzlich können aber auch Krankheitskosten, Spenden, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten usw. steuerlich geltend gemacht werden.
Führt dies jedoch dazu, dass zu große Anteile des Lohns nicht in Dänemark erwirtschaftet werden, wirkt sich dies auf die Sozialversicherungspflicht in beiden Ländern aus. Diese Auswirkungen müssen individuell geprüft werden.
Der Einfluss des ausländischen Einkommens auf den inländischen Steuersatz
Wer innerhalb eines Jahres aus Deutschland wegzieht,
innerhalb eines Jahres nach Deutschland zieht oder
parallel Einnahmen aus beiden Ländern bezieht,
dessen Steuersatz wird in Deutschland danach bemessen, was er in beiden Ländern verdient hat. Das kann große Auswirkungen haben.
Wer in Deutschland lebt und jährlich 10.000 EUR verdient, der hat einen Steuersatz von ca. 2,5% und zahlt 250 EUR Steuern. Wer allerdings zusätzlich noch 120.000 EUR in Dänemark verdient, der muss die in Deutschland verdienten 10.000 EUR mit einem Steuersatz von ca. 37% besteuern, und damit 3.700 EUR Steuern zahlen.
Das dänische Einkommen muss für Zwecke der deutschen Steuern nach deutschen Regeln berechnet werden. Das erfordert in nahezu allen Fällen besonderes Wissen über die Steuersysteme in beiden Ländern – man denke allein an die Unterschiede in der steuerlichen Berücksichtigung der Altersvorsorge, der Reisekosten und der KFZ-Gestellung.