Erbschaft und Schenkung – steuerliche Vorteile durch rechtzeitiges Planen
Vermögen durch Erbschaft und Schenkung zu übergeben, bedarf guter Planung, damit es wesentliche steuerliche Vorteile bringen kann. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist in den letzten Jahren oft verändert worden und bis heute heftig umstritten. Eine Wesensart dessen ist, dass unterschiedliche Arten von Vermögen im Erbfall unterschiedlich stark besteuert werden.
Höhe der Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung
Freibeträge lassen sich bei umsichtiger Erbfolgeplanung gut nutzen. Wichtig zu beachten ist hierbei jedoch, dass diese Freibeträge immer für einen Zeitraum von 10 Jahre gelten. Dies bedeutet also, dass alle 10 Jahre Vermögen in der Höhe des Freibetrages steuerfrei übertragen werden kann.
Die Freibeträge in Deutschland betragen aktuell:
Ehegatte | 500.000,00 EUR |
Kinder | 400.000,00 EUR |
Enkelkinder | 200.000,00 EUR |
Eltern (bei Tod) | 100.000,00 EUR |
Andere |
20.000,00 EUR
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Wie verhält es sich mit Erbschaft oder Schenkung mit Auslandsbezug?
Wenn innerhalb einer Erbschaft oder Schenkung das Ausland mit betroffen ist, bestehen immer Besonderheiten, die zwingend beachtet werden müssen.
Ein Auslandsbezug kann bestehen, wenn
- einer der betroffenen Personen im Ausland seinen Hauptwohnsitz hat und der andere im Inland,
- beide betroffene Personen im Ausland Ihren Hauptwohnsitz haben, aber Vermögen in Deutschland übertragen wird (beispielsweise eine Immobilie),
- beide betroffenen Personen im Inland Ihren Hauptwohnsitz haben, aber Vermögen im Ausland übertragen wird.
Wenn das Ausland mit betroffen sein sollte, muss das Steuerrecht auf beiden Seiten und ggf. auch ein Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich Erbschaften und Schenkungen beachtet werden.
Deutschland unterscheidet hinsichtlich der Freibeträge nicht zwischen Schenkungen und Erbschaften. Die genannten Freibeträge gelten für beides, jedoch nur für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Dänemark hingegen unterscheidet zwischen Schenkungen und Erbschaften. So beträgt der Schenkungsfreibetrag aktuell (74.100 DKK; Stand 2024) jährlich. Dies entspricht in etwa 9.950 EUR.
Wer also seinem Kind in Dänemark 100.000 EUR schenkt, zahlt in Deutschland zwar keine Schenkungssteuer, dafür muss in Dänemark dann auf ca. 91.000 EUR Schenkungsteuer gezahlt werden.
Wichtig ist, dass der Erblasser sich gedanklich beizeiten zu diesem Schritt entschließt.
Wenn der Entschluss gefasst ist, können wir, auch im Zusammenspiel mit erfahrenen Rechtsanwälten, zu einer Lösung kommen, die alle Bedürfnisse berücksichtigt und gleichzeitig die Steuerbelastung niedrig hält. Kontaktieren Sie uns hierzu ganz einfach per Mail oder rufen Sie uns an.
Je nachdem, um was es sich bei dem Vermögen handelt und wie die genauen Planungen aussehen sollen, kann es sich auch lohnen das gesamte Vermögen über eine Familiengesellschaft zu vererben.