Am 10.11.2022 wurde vom Bundestag das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Hierdurch werden diverse steuerliche Entlastungen beschlossen.
So wird der Grundfreibetrag von 10.348,00 Euro auf 10.908,00 Euro ab 01.01.2023 angehoben. Zum Jahr 2024 soll eine erneute Anhebung auf 11.604,00 Euro folgen.
Gleichzeitig soll die gesamte Steuerkurve verschoben werden und dadurch auch die kalte Progression abgemildert werden. So gilt der Spitzensteuersatz zukünftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810,00 (in 2023) bzw. an 66.761,00 Euro (in 2024) statt bisher 58.596,00 Euro.
Des Weiteren wurde mit dem Gesetz auch die Erhöhung des Kindergeldes auf einheitlich 250,00 Euro pro Kind pro Monat beschlossen. Im Zuge der Kindergelderhöhung wurde auch der Kinderfreibetrag angepasst. Dieser steigt auf 6.024,00 Euro (2023) bzw. 6.348,00 Euro (2024).
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Roman Guscharzek, tyskrevision
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