Das Jahr 2020 war insbesondere durch die Corona-Pandemie geprägt. Für Privatpersonen gab es daher dieses Jahr einige finanzielle Unterstützungen, welche wir für Sie in diesem Artikel kurz zusammengefasst haben.
Januar
Ebenfalls zum 01.01.2020 wurde der Mindestlohn für Minijobber auf 9,35 EUR pro Stunde erhöht. Die Erhöhung des Mindestlohns hat für Minijobber einen positiven Aspekt, die Arbeitgeber müssen jedoch eventuell die Arbeitszeit des Minijobbers reduzieren, um sich diese noch leisten zu können.
März
Ebenfalls betroffen durch den Lockdown mussten einige Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Demnach wurde das Kurzarbeitergeld zu eines der wichtigsten Instrumente in Deutschland, denn die Agentur für Arbeit hat einen großen Teil des Lohns der Arbeitnehmer übernommen. Der Arbeitgeber konnte somit seine Arbeitskraft halten und wurde finanziell entlastet. Im April hat die Bundesregierung ein Stufenmodell für Kurzarbeitergeld eingeführt:
- – 1. – 3. Monat: 60% bzw. 67% des Nettolohns an den Arbeitnehmer ausgezahlt
- – 4. – 6. Monat: 70% bzw. 77% des Nettolohns an den Arbeitnehmer ausgezahlt
- – Ab dem 7. Monat: 80% bzw. 87% des Nettolohns an den Arbeitnehmer ausgezahlt
Hierbei gilt zu beachten, dass die Höhe des Kurzarbeitergeldes sich darauf bezieht, ob Kinder im Haushalt leben.
Juli
Wie jedes Jahr zum 01.07. gab es eine Rentenerhöhung. Im Osten wurde diese um 4,20% und im Westen um 3,45% erhöht.
September
In den Monaten September und Oktober gab es, aufgeteilt in zwei Raten, insgesamt 300 EUR zuzüglich zum Kindergeld. Diese Unterstützung galt als eine Entlastung für Eltern, muss jedoch in der Steuererklärung für 2020 mit angegeben werden.
Oktober
Um Alleinerziehende in der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Entlastungsbetrag um 2.100 EUR auf 4.008 EUR verdoppelt. Diese Verdopplung wurde auf die Jahre 2020 und 2021 begrenzt und fällt danach wieder auf das alte Niveau zurück.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com