Wenn Unternehmen Rechnungen im Ausland bezahlen, wird oft auch ausländische Umsatzsteuer mitgezahlt. Das normale Anmeldeverfahren des Heimatlandes reicht nicht aus, um diese Beträge zurückzuerhalten. Unternehmen müssen die Erstattung von im Ausland gezahlter Umsatzsteuer beantragen.
Der Umsatzsteuervergütungsantrag muss bei der zuständigen Behörde im Land des Unternehmenssitzes gestellt werden. Nur Hauptniederlassungen oder eigenständige Zweigniederlassungen können diesen Antrag stellen.
Vergütung ausländischer Umsatzsteuer für deutsche Unternehmen
Deutsche Unternehmen können sich ausländische Steuern erstatten lassen. Dafür muss man elektronisch einen Antrag für die Vergütung von Vorsteuern beim Bundeszentralamt für Steuern stellen (www.bzst.de). Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Voraussetzungen für die Erstattung von ausländischer Umsatzsteuer:
- Sie sind Unternehmer und führen steuerbare Umsätze aus.
- Die zu erstattende Vorsteuer wurde im Kalenderjahr 2015 gezahlt.
- Der zu erstattende Betrag überschreitet folgende Grenzen: Für einen Zeitraum von drei monaten: 400 EUR / Für einen Zeitraum von einem Kalenderjahr: 50 EUR
- Sie stellen den Antrag elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Die eingescannten Belege von Rechnungen und Einfuhrbelegen sind dem Antrag beigefügt, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mind. 1.000,00 EUR, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mind. 250,00 EUR beträgt.
- Die Frist bis zum 30.09.2016 wird nicht überschritten.
Wenn tyskrevision | TR Steuerberater sich um die Umsatzsteuervergütungsanträge für Ihr Unternehmen kümmern soll, bitten wir Sie, uns die Originalbelege bis spätestens Ende August 2016 zu zusenden.
Die Frist für den Eingang des Antrages und der Belege beim Bundeszentralamt für Steuern ist der 30.09.2016.
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, das bedeutet die Frist kann nicht verlängert werden!
Vergütung deutscher Umsatzsteuer für dänische Unternehmen
Dänische Unternehmen können sich die deutsche Umsatzsteuer erstatten lassen.
Dafür müssen Sie elektronisch bei SKAT einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuern stellen (http://www.skat.dk). Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie sind Unternehmer und in Deutschland nicht umsatzsteuerlich registriert.
- Die zu erstattende Vorsteuer wurde im Kalenderjahr 2015 gezahlt.
- Die zu erstattende Steuer überschreitet folgende Grenzen: Für Anträge für den Zeitraum von drei Monaten: 400 EUR / für Anträge für ein Kalenderjahr: 50 EUR.
- Sie stellen den Antrag elektronisch bei SKAT.
- Die eingescannten Belege von Rechnungen und Einfuhrbelegen sind dem Antrag beigefügt, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 EUR, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 EUR beträgt.
- Die Frist bis zum 30.09.2016 wird nicht überschritten.
Wenn Sie uns mit der Umsatzsteuervergütung für Ihr Unternehmen beauftragen wollen, bitten wir Sie, mit uns zeitnah Kontakt aufzunehmen, damit die elektronische „Revisorautorisation“ rechtzeitig durchgeführt werden kann. Die Originalbelege senden Sie bitte bis spätestens Ende August 2016 zu uns.
Die Frist für den Eingang des Antrags und der Belege bei SKAT ist der 30.09.2016.
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, das bedeutet die Frist kann nicht verlängert werden!
tyskrevision | TR Steuerberater, 01. August 2016
Kontakt: Vanessa Duus, Steuerfachangestellte, mail: vd@tyskrevision.com