Weitere Corona-Überbrückungshilfen und Darlehen in Deutschland

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Diese Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die deutsche Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Ziel ist, Deutschland wirtschaftlich wieder schnell auf „die Beine zu helfen“

Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen mussten im Zuge der Coronakrise ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Diesen Unternehmen hilft der Bund mit der Corona-Überbrückungshilfe mit direkten Zuschüssen zu betrieblichen Fixkosten. Dafür stellt er im Rahmen seines umfassenden Konjunkturprogramms insgesamt rund 25 Milliarden Euro bereit.

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen der Monate Juni bis August 2020 die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet.

Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, bald wieder durchzustarten. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Einen Antrag auf Überbrückungshilfe können Unternehmen und Organisationen aller Branchen stellen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.

Wo wird Überbrückungshilfe beantragt?

Beantragt wird Überbrückungshilfe von allen Betroffenen immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Diese prüfen die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten und beantragen die Überbrückungshilfe über eine gemeinsame Antragsplattform.

Wir Steuerberater der tyskrevision sind bereits gelistet, und helfen gern.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Am 8. Juli startet die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform (weiter Informationen dazu finden Sie hier). Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren. Ab dem 10. Juli können von ihnen online Anträge gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Spätestmögliches Datum für einen Antrag ist der 30. September 2020.

Wie viel Überbrückungshilfe kann gewährt werden?

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs:

Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber Vorjahrmonat) Erstattung als Überbrückungshilfe
Zwischen 40% und unter 50% 40% der Fixkosten
Zwischen 50% und 70% 50% der Fixkosten
Mehr als 70% 80% der Fixkosten

Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 150.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.

Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.

In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Die Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe übernehmen das jeweilige Bundesland. Ein Überblick über die Bewilligungsstellen der 16 Länder finden Sie hier. Doch auch das ist noch nicht alles.

Im Rahmen des beschlossenen bundesweiten Schutzschilds für Unternehmen werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Bürgschaftsbanken ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Die Corona-Hilfe der KfW wird in einem KfW-Sonderprogramm 2020 vor allem über die bestehenden Programmkredite ERP-Gründerkredit – Universell und KfW-Unternehmerkredit umgesetzt. Neben Haftungsfreistellungen bis 90 % werden die Programme zu deutlich reduzierten Zinsen über Ihre Hausbank angeboten. Aus dem KfW-Schnellkredit 2020 können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige mit mehr als zehn Beschäftigte über die Hausbank Kredite mit einer Haftungsfreistellung von 100 % beantragen.

Wenn hier Bedarf ist, günstige Darlehen, Darlehen ohne nennenswerte Sicherheiten etc. zu beantragen, helfen wir gern weiter. Die Programme ändern sich laufend. Hier haben wir einen guten Draht zu den einzelnen Instituten.

Beantragt werden die Darlehen über die Hausbank, auch hier sind Bestätigungen des Steuerberaters erforderlich. Wir kennen das und auch hier können wir Ihnen helfen.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kommen Sie gut durch die Krise und bleiben sie physisch und wirtschaftlich gesund.

Thorsten Manewald, tyskrevision
info@tyskrevision.com

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