Seit dem 01.01.2020 gilt eine neue zusätzliche Sonderabschreibung für neugeschaffene Mietwohnungen.
Diese Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren gewährt und beträgt 5% pro Jahr.
Damit man diese Sonderabschreibung in Anspruch nehmen kann, müssten allerding diverse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Anschaffung- bzw. Herstellungskosten dürfen maximal 3.000,00 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen
- Der Bauantrag/Bauanzeige muss zwischen dem 01.09.2018 und dem 01.01.2022 gestellt werden
- Die Wohnung muss innerhalb der nächsten 10 Jahre beibehalten werden und zu Wohnzwecken vermietet werden
Die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung sind hierbei die Anschaffungskosten, wobei jedoch ein Höchstbetrag von 2.000 EUR pro Quadratmeter gilt.
Weiter Informationen hierzu finden Sie im Artikel Bundesregierung plant Mietwohnungsneubau zu fördern. Gerne dürfen Sie uns auch bei Fragen kontaktieren.
Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com