Zusätzliche Abschreibungen für Mietneubauten

Seit dem 01.01.2020 gilt eine neue zusätzliche Sonderabschreibung für neugeschaffene Mietwohnungen.

Diese Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren gewährt und beträgt 5% pro Jahr.

Damit man diese Sonderabschreibung in Anspruch nehmen kann, müssten allerding diverse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Anschaffung- bzw. Herstellungskosten dürfen maximal 3.000,00 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen
  • Der Bauantrag/Bauanzeige muss zwischen dem 01.09.2018 und dem 01.01.2022 gestellt werden
  • Die Wohnung muss innerhalb der nächsten 10 Jahre beibehalten werden und zu Wohnzwecken vermietet werden

 

Die Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung sind hierbei die Anschaffungskosten, wobei jedoch ein Höchstbetrag von 2.000 EUR pro Quadratmeter gilt.

Weiter Informationen hierzu finden Sie im Artikel Bundesregierung plant Mietwohnungsneubau zu fördern. Gerne dürfen Sie uns auch bei Fragen kontaktieren.

Roman Guscharzek, tyskrevision
tax@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Steuerwissen mit Alsterblick

Steuerwissen mit Alsterblick

Letzte Woche durfte unsere Partnerin und Leiterin der Finanzbuchhaltung Janina Rochel-Sönnichsen auf Einladung von Kirsten Hansen (Jyske Bank) einen spannenden Vortrag für eine dänische Studentengruppe halten – direkt im Hamburger Büro der Jyske Bank mit traumhaftem...

mehr lesen
Mehr als nur ein Team – unsere wertvollen Partner ✨

Mehr als nur ein Team – unsere wertvollen Partner ✨

Seit Jahren nehmen wir euch mit durch unseren Arbeitsalltag und stellen euch regelmäßig unser Team vor. Aber heute drehen wir den Spieß mal um. Denn neben unseren tollen Mitarbeitern gibt es auch viele externe Partner, die uns seit Jahren begleiten und längst ein...

mehr lesen