Die Schweiz und die Europäische Union haben sich am 27.05.2015 auf ein Abkommen über Steuertransparenz geeinigt.
In dem Abkommen ist vereinbart worden, dass man sich gegenseitig automatisch über die Finanzkonten der Einwohner austauscht. Das hat zur Folge, dass die Finanzbehörden der Schweiz ab dem Jahr 2018 alle EU-Länder darüber informiert, welcher Einwohner in der Schweiz Bankkonten unterhält, wie hoch das Guthaben ist und wie hoch die Erträge sind, die erzielt wurden.
Wenn die deutschen Finanzbehörden diese Mitteilungen aus der Schweiz erhalten, ist für die betroffenen Personen eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Wer also noch“ reinen Tisch“ machen möchte, sollte das vor Inkrafttreten des Abkommens tun.
Hierbei gelten jedoch seit dem 01.01.2015 schärfere Regelungen. So müssen die letzten 10 Jahre berichtigt werden, oder wenn noch keine Erklärungen abgegeben wurde, sogar die letzten 13 Jahre.
Wenn die nacherklärten Einkünfte alle vollständig angegeben und die Nachzahlungen geleistet worden sind, gilt die Selbstanzeige als strafbefreiend.
Roman Guscharzek
Dipl.-Finanzwirt