Wenn eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft von unter 10% hält, spricht man von Streubesitz.
Seit 2013 sind Dividenden an den Streubesitzanteilseigner nicht mehr steuerfrei. Veräußerungsgewinne hingegen schon! Daher existierte die Gestaltungsmöglichkeit, Gewinne zunächst zu thesaurieren und die Steuer auf die Ausschüttung zu sparen. Bei Veräußerung führen thesaurierte Gewinne in der Regel zu höheren Kaufpreisen. Der hierbei entstehende Gewinn bleibt nach aktuell geltendem Recht unversteuert. Diesen lukrativen und rechtlich einwandfreien Taschenspielertricks will der Bundesrat nun Einhalt gebieten, in dem auch die Veräußerung von Streubesitzanteilen steuerpflichtig wird.
Wer sich mit dem Gedanken der Veräußerung von solchen Anteilen trägt, sollte eine zügige Umsetzung verfolgen. In einigen Fällen könnte auch ein Verkauf im Konzern denkbar sein.
Bitte sprechen Sie uns an, sollte das für Sie interessant sein.
Benjamin J. Feindt
Steuerberater