Wer als Unternehmer Geschäftsfreunden oder Mitarbeitern eine Weihnachtsfreude machen will, muss steuerliche Regeln einhalten. Denn der Fiskus verschenkt nichts und die Regeln sind eher strenger geworden:
Geschenke mit einem Preis bis zu 10 EUR pro Stück und Empfänger gelten als Streuwerbeartikel. Als Unternehmer haben Sie kein Problem mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit.
Geschenke an Mitarbeiter bis zu 40 EUR zu einem persönlichem Anlass (Hochzeit ja, Weihnachten nein) sind steuerfrei; bei Ihnen als Arbeitgeber voll abzugsfähig und bei Ihren Angestellten nicht steuerpflichtig.
Geschenke an Mitarbeiter im Rahmen von Weihnachtsfeiern sind bis max. 40 EUR steuerfrei, wenn die Kosten der Feier und des Geschenks zusammen 110 EUR pro Mitarbeiter nicht überschreiten und das Geschenk im Rahmen der Weihnachtsfeier gemacht wird.
Geschenke an Geschäftspartner sind bis zu 35 EUR als Betriebsausgabe abzugsfähig. 1 Cent mehr und der Betriebsausgabenabzug fällt komplett weg. Wenn der Geschäftspartner das Geschenk nicht versteuern soll, muss der Schenker eine Pauschalsteuer von 30% abführen.
Geldgeschenke fallen nie unter die Freigrenze. Für „Weihnachtsgeld“ gibt es übrigens keine Steuererleichterungen – das wird wenig weihnachtlich nach herkömmlichen Regeln mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belegt.
Benjamin Feindt
Steuerberater