14.03.2014
Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige werden verschärft

Spätestens seit dem Urteil über Uli Hoeneß ist Steuerhinterziehung wieder sehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige könnten demnächst noch verschärft werden.

Am 27.03.2014 werden die Finanzminister der Länder über weitere Maßnahmen beraten. Grundsätzlich ist man sich dahingehend einig, dass bei einer korrekten und wirksamen Selbstanzeige auch zukünftig noch Strafbefreiung eintreten soll. Allerdings sollen die Regelungen für eine korrekte und wirksame Selbstanzeige verschärft werden.
Damit Strafbefreiung eintritt, musste man bisher die Steuererklärungen der letzten 5 Jahre einreichen bzw. berichtigen. Dies liegt an der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren. Bei dieser Berichtung mussten alle Angaben (Einnahmen) nacherklärt werden, die gegenüber dem Finanzamt bisher verschwiegen wurden. Sollte sich bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung ergeben, dass die Selbstanzeige unvollständig bzw. unrichtig ist, handelt es sich um eine unwirksame Selbstanzeige, welche nicht zu einer Strafbefreiung führt.
In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist auch bisher 10 Jahre.

Neu in der Diskussion:

• Verlängerung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre
• Verdopplung des Strafzuschlags von 5% auf 10% zusätzlich zu den Hinterziehungszinsen von 6% pa.

Damit würden sich die Strafen verdoppeln. Ob und inwieweit diese Änderungen tatsächlich kommen werden, wird sich voraussichtlich Ende März entschieden. Sollte es tatsächlich zu einer Verschärfung der Regelungen kommen, kann davon ausgegangen werden, dass diese zum 01.01.2015 kommen wird.

Da führende Vertreter von CDU und SPD sich für eine Verschärfung der Regelungen ausgesprochen haben, ist eine Umsetzung der diskutierten Punkte nicht unwahrscheinlich. Eine Erleichterung bei der Selbstanzeige kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Wer über eine Selbstanzeige nachdenkt, sollte möglichst noch die derzeit geltenden Regelungen nutzen.

Benjamin J. Feindt

Steuerberater

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