Glücklich ist, wer sein Geld auf einem Depot für sich arbeiten lässt. Dass auf Erträge Steuern anfallen, ist wohlbekannt und bei Inlandsdepots meist unkompliziert: Die Bescheinigungen der Banken sind auf die Anforderungen des inländischen Fiskus ausgerichtet. Wer aber Auslandsdepots hat, muss selbst wissen, welche Beträge er wo anzugeben hat.
Deutscher Wohnsitz und dänisches Depot
Eine dänische Bank sendet nicht automatisch Informationen an das deutsche Finanzamt und führt auch nicht automatisch anfallende Steuern ab. Ein Beispiel: Bei Erträgen aus bestimmten Fonds (investeringsselskaber) besteuert Dänemark auch unrealisierte Kursgewinne und Verluste. Die Bescheinigungen der dänischen Institute weisen diesen Betrag mit aus. Für die deutsche Einkommensteuererklärung taugt die Angabe aber nichts. Ein eventuell steuerpflichtiger Ertrag muss selbst berechnet werden. Ganz allgemein gilt: Erträge, die aus einem ausländischen Depot stammen, müssen selbst in der Steuererklärung eingetragen werden. Wenn man das vergisst, wittert das Finanzamt schnell Steuerhinterziehung – leider auch bei kleinen Beträgen.
Dänischer Wohnsitz und deutsches Depot
Die deutschen Bankbescheinigungen helfen bei der selvangivelse oft nicht weiter. Wer beispielsweise seit 2008 Aktien über eine deutsche Bank hält, der müsste bei deutschem Wohnsitz auf einen Gewinn keine Steuern zahlen. Daher wird eine deutsche Steuerbescheinigung diesen Betrag nicht enthalten. Bei Wohnsitz in Dänemark werden aber dänische Steuern fällig. Wieder muss der Steuerpflichtige selbst aktiv werden. Und auch SKAT in Dänemark lässt wenig Gnade walten – wer Kapitaleinkünfte nicht meldet, macht sich womöglich strafbar.
In beiden Ländern gilt: Übersehene Einkünfte selbst nachzumelden wird meist billiger als auf Behördenforschungen zu reagieren.
September 2014
Benjamin J. Feindt
Steuerberater
Claus Pørksen
statsaut. revisor, Pørksen-Consulting
Dieser Artikel ist am 12.09.2014 in der Tageszeitung „Der Nordschleswiger“ erschienen