18.03.2014
Steuerliche Bestimmungen in Dänemark bei Arbeitnehmerüberlassung werden gelockert.

Die dänischen Finanzbehörden haben einen Erlass erarbeitet, wonach eine Arbeitnehmerüberlassung mit daraus folgender dänischer Steuerpflicht nicht vorliegt, wenn das dänische Unternehmen keine Weisungsbefugnisse über die Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens hat.

Hiernach wird nicht mehr davon ausgegangen, dass eine Arbeitnehmerüberlassung bereits dann vorliegt, wenn die Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens innerhalb der Geschäftstätigkeit des dänischen Unternehmens arbeiten (und die Arbeiten einen integrierten Teil der dänischen Geschäftstätigkeit ausmachen).

Dieses bedeutet, dass anerkannt wird, dass ein dänisches Unternehmen ausländische Subunternehmer beschäftigen kann (hierunter in der gleichen Branche) ohne dass die ausländischen Mitarbeiter nach den Bestimmungen über Arbeitnehmerüberlassung besteuert werden müssen.
Der Erlass wird mit rückwirkender Kraft verabschiedet, und die dänischen Finanzbehörden werden daher alte Fälle neu beurteilen.
Die Kommentierungsfrist zum Erlass läuft am 7.April.2014 ab. Der Erlass wird somit Ende April in der endgültigen Fassung verabschiedet werden.

Gunnar Tessin

statsautoreseret revisor

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