Die offizielle Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2014 ist der 31. Mai 2015 – also schon in wenigen Tagen. Die Einkommensteuererklärung muss immer bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitrum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist oder vom Finanzamt veranlagt wurde.
Sollten Sie den Abgabetermin aufgrund fehlender Unterlagen, Krankheit oder beruflichem Auslandsaufenthalt nicht schaffen, können Sie das Finanzamt schriftlich um Fristverlängerung bitten. Erklären Sie kurz, warum sie die Frist nicht einhalten können. In der Regel gewährt Ihnen das Finanzamt dann eine Fristverlängerung bis zum 30. September des Jahres.
Die Finanzämter gewähren allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember eines Jahres für Steuerpflichtige, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten werden.
Roman Guscharzek
Dipl.-Finanzwirt