Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird dänischen Gesellschaften die im Ausland (z.B. Deutschland) bezahlte Umsatzsteuer zurückerstattet, die diesen in Verbindung mit eingehenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen entstanden ist. Voraussetzung dafür ist jedoch das fristgemäße Stellen des entsprechenden Antrages bei SKAT Danmark.
Die Frist für den Antrag auf Umsatzsteuererstattung für in Dänemark umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen endet am 30. September des Folgejahres. Das heißt, dass die Erstattung der Umsatzsteuer für im Jahr 2013 empfangene Lieferungen oder sonstige Leistungen spätestens am 30. September 2014 bei SKAT Danmark (dänischen Steuerbehörde) eingereicht werden muss.
Diese Ausschlussfrist sollte unbedingt eingehalten werden, da SKAT Danmark zu spät gestellte Anträge nicht akzeptieren wird, auch wenn diese formell und inhaltlich in Ordnung sind.
tyskrevision beantwortet gern alle Ihre Fragen zum Thema Umsatzsteuervergütung und ist auch bei der Vorbereitung und Antragstellung behilflich.
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Christian Kuth
Steuerberater