20.05.2015
Dänisches Einkommen beim Progressionsvorbehalt nach deutschen Regeln zu berechnen

In der täglichen Praxis erleben wir oft, dass die Wichtigkeit des ausländischen Einkommens für Zwecke der deutschen Einkommensteuer unterschätzt wird.
Wer
– innerhalb eines Jahres aus Deutschland wegzieht,
– innerhalb eines Jahres nach Deutschland zieht oder
– parallel Lohn in beiden Ländern bezieht,

dessen Steuersatz wird in Deutschland danach bemessen, was er in beiden Ländern verdient hat. Das kann große Auswirkungen haben – auch, weil die als Lohnsteuer bereits entrichteten Beträge das Auslandseinkommen oft nicht richtig abbilden.
Beispiel: Wer in Deutschland lebt und jährlich 10.000 EUR verdient, der hat einen Steuersatz von ca. 2,5% und zahlt 250 EUR Steuern. Wer aber zusätzlich noch 120.000 EUR in Dänemark verdient, der muss die in Deutschland verdienten 10.000 EUR mit einem Steuersatz von ca. 37% besteuern, und damit 3.700 EUR Steuern zahlen.
Das dänische Einkommen muss für Zwecke der deutschen Steuern nach deutschen Regeln berechnet werden. Und das erfordert in nahezu allen Fällen besonderes Wissen über die Steuersysteme in beiden Ländern – man denke allein an die Unterschiede in der steuerlichen Berücksichtigung der Altersvorsorge, der Reisekosten und der KFZ-Gestellung.

Benjamin J. Feindt

Steuerberater, Partner


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