Kann man die E-Bilanz noch umgehen? Gibt es Erleichterungen?
Manche Unternehmer werden sich fragen, ob es gar keinen Weg um die Strapazen der E-Bilanz herum gibt. Schließlich hält das deutsche Steuerrecht enorme Mengen an Ausnahmeregelungen vor, auch Ausnahmen von einer Ausnahme sind durchaus die Regel. „Offline“ darf die E-Bilanz der meisten Unternehmen nur nach einem erfolgreichen Härteantrag eingereicht werden.
Erfahren Sie mehr über den Härtefallantrag, Strafen bei der Papierbilanz und mögliche Erleichterungen.
Lesen Sie im Springer-Verlag den ganzen Beitrag zum Thema E-Bilanz von Benjamin J. Feindt
tyskrevision | TR Steuerberater
14.07.2015