Am 30.10.2015 haben die EU und Liechtenstein ein Steuertransparenzabkommen unterschrieben.
Mit diesem Abkommen haben die EU-Mitgliedsstaaten und Liechtenstein vereinbart, dass ab dem Jahr 2017 automatisch ein Austausch über die Finanzkonten der Bürger stattfindet.
Durch diesen Austausch erhält beispielsweise der deutsche Staat von Lichtenstein die Namen, die Anschriften, die Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten von in Deutschland Ansässigen, die ein Konto in Lichtenstein haben. Im Rahmen dieses Austausches werden auch andere Finanzdaten mitgeteilt, wie zum Beispiel Informationen über Konten- bzw. Depotbestände.
Durch dieses Abkommen wird es den Steuerbehörden erleichtert, bisher nicht erklärte Kapitalerträge zu entdecken und die Steuerhinterzieher hierfür zur Rechenschaft zu ziehen.
Aufgrund der Tatsache, dass bereits im Mai diesen Jahres ein entsprechendes Abkommen mit der Schweiz geschlossen wurde und ähnliche Abkommen auch mit Andorra, San Marino und Monaco kurz vor dem Abschluss stehen, wird es den Steuerbehörden in Zukunft deutlich einfacher sein, Steuerhinterzieher aufzuspüren.
Roman Guscharzek
Dipl.-Finanzwirt