Kindergeld

Die Steueridentifikationsnummer des Kindes und der Eltern muss der Familienkasse vorliegen, damit auch weiterhin Kindergeld ausgezahlt werden kann. Diese Steueridentifikationsnummern können bzw. sollten der Familienkasse noch im Laufe des Jahres 2016 schriftlich mitgeteilt werden.

Ab dem 01.01.2016 wird sich das Kindergeld auf 190,00 € für das erste und zweite Kind, auf 196,00 € für das dritte Kind und auf 221,00 € für jedes weitere Kind erhöhen

tyskrevision | TR Steuerberater, 21.01.2016

Ansprechpartner: Roman Guscharzek, tax@tyskrevision.com

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