Kindergeld

Die Steueridentifikationsnummer des Kindes und der Eltern muss der Familienkasse vorliegen, damit auch weiterhin Kindergeld ausgezahlt werden kann. Diese Steueridentifikationsnummern können bzw. sollten der Familienkasse noch im Laufe des Jahres 2016 schriftlich mitgeteilt werden.

Ab dem 01.01.2016 wird sich das Kindergeld auf 190,00 € für das erste und zweite Kind, auf 196,00 € für das dritte Kind und auf 221,00 € für jedes weitere Kind erhöhen

tyskrevision | TR Steuerberater, 21.01.2016

Ansprechpartner: Roman Guscharzek, tax@tyskrevision.com

Ähnliche Neuigkeiten

Behind the Scenes bei der tyskrevision!

Behind the Scenes bei der tyskrevision!

Heute möchten wir euch einen kleinen Einblick hinter die Kulissen geben, denn vor kurzem hatten wir Besuch von Michael, Fotograf der Anny-Deisgnagentur der für einen Tag unser Büro in ein Fotostudio verwandelt hat. 🤩📷 Neben den Portraits unserer neuen Mitarbeiter...

mehr lesen
Halloween-Movienight im Tivoli: Sofas, Snacks und Nervenkitzel

Halloween-Movienight im Tivoli: Sofas, Snacks und Nervenkitzel

Kürzlich haben wir bei uns im Büro eine richtig tolle Halloween-Movienight veranstaltet! 🎬 Dafür haben wir alle Sofas, die wir finden konnten, zusammengesucht und sie wie im Kino in Reihen in unserem Aufenthaltsraum, auch „Tivoli“ genannt, aufgestellt. Ein Hoch...

mehr lesen