Nach der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt für jeden Unternehmer, der bilanziert, die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt. In 2015 werden Personengesellschaften erstmals auch zur elektronischen Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen verpflichtet. Der bisherige Weg „Jahresabschluss ausdrucken, unterschreiben und per Brief an die Behörde schicken“ wird schlicht nicht mehr akzeptiert. Aber was ist, wenn die Buchhaltungssoftware nicht E-Bilanz-fähig ist?
Die Finance-Redaktion des Springer Professional Verlages gibt hierzu aktuell eine Buchempfehlung für Benjamin J. Feindts Buch „Die E-Bilanz in kleinen und mittleren Unternehmen“ heraus: Von der E-Bilanz zu ELBA.
Herr Feindt befasst sich seit vielen Jahren als Autor mit E-Government-Themen und ist Mitglied der Expertenkommission „Digitaler Staat“ der Bundes-CDU.
Das Buch „Die E-Bilanz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ ist 2014 im Springer Gabler Verlag erschienen.
tyskrevision | TR Steuerberater, 10.03.2016
Ansprechpartner: StB Benjamin J. Feindt, Partner, mail: bjf@tyskrevision.com