Jeder, der zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 verpflichtet ist, muss diese bis zum 31.05.2016 beim Finanzamt abgeben haben.
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind insbesondere folgende Personengruppen verpflichtet:
- Jeder, der Einkünfte in Deutschland erzielt, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde.Hierzu zählen zum Beispiel Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Renten
- Jeder, der in Deutschland wohnt und arbeitet und auch Einkünfte in einem anderen Land erzielt
- Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland auf den Lohnsteuerklassen 2,3,5 oder 6 arbeitet
- Jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeitet und sich einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal hat eintragen lassen
Wer in 2015 in eine (oder mehrere) dieser Gruppen fällt, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und muss diese bis zum 31.05.2016 beim Finanzamt abgegeben haben.
Wenn man sich jedoch durch einen Steuerberater vertreten lässt, erhält man eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum 31.12.2016.
tyskrevision | TR Steuerberater, 09.05.2016
Kontakt: Dipl.-Finanzwirt Roman Guscharzek, Steuerberater, Mail: tax@tyskrevision.com