In Dänemark wohnen und in Deutschland Einkünfte erzielen: Beschränkte Steuerpflicht

Wer im Ausland lebt und in Deutschland arbeitet, muss oft auf sein in Deutschland erzieltes Einkommen in Deutschland Steuern zahlen. Bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit (beispielsweise als Angestellter bei einem deutschen Arbeitgeber) gelten diese Steuern grundsätzlich als mit der Lohnsteuer abgedeckt. Bei anderen Einkünften, beispielsweise aus Gewerbebetrieb oder der Vermietung einer Immobilie in Deutschland, muss regelmäßig eine Steuererklärung abgegeben werden.

Weniger Steuern zahlen durch unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
Es gibt aber (viele!) Situationen, in denen eine unbeschränkte deutsche Steuerpflicht Steuern spart. Beschränkt Steuerpflichtige können die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, wenn:

– 90% der Welteinkünfte aus Deutschland kommen oder
– Die ausländischen Einkünfte kleiner als der Grundfreibetrag sind.

Sollte eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein, können mehr Ausgaben abgesetzt werden als bei einem beschränkt Steuerpflichtigen. Hierzu zählen zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Kinderbetreuungskosten und Handwerkerleistungen.
Allerdings müssen dann auch die ausländischen Einkünfte zur Berechnung des Steuersatzes mit bei der deutschen Steuererklärung berücksichtigt werden.

Insgesamt lohnen sich Anstrengungen zur Senkung deutscher Steuern nur dann, wenn dadurch in Dänemark als Wohnsitzland nicht höhere Steuern entstehen.

Wir helfen Ihnen bei deutschen und dänischen Steuererklärungen und sorgen dafür, dass Sie die Möglichkeiten des Steuerrechts auf beiden Seiten der Grenze sinnvoll nutzen.

Umzug von Dänemark nach Deutschland
Im Jahr des Umzuges muss in der Regel auf beiden Seiten der Grenze eine Steuererklärung abgegeben werden. Es macht durchaus Sinn, sich rechtzeitig vor Wechsel des Wohnsitzes steuerlich beraten zu lassen.

Gut für Eltern
Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat oft – auch als Däne – Anspruch auf deutsches Kindergeld. Das ist insbesondere bei studierenden Kindern attraktiv.

tyskrevision | TR Steuerberater, 02.06.2016
Kontakt: Dipl.-Finanzwirt Roman Guscharzek, Steuerberater, Mail: rg@tyskrevision.com

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