Zu viel Missbrauch – so lautet das Fazit der dänischen Regierung über die kleinste dänische Kapitalgesellschaftsform, die „Iværksetterselskab“ (IVS, entspricht der deutschen Unternehmergesellschaft (UG)).
Einst erfunden, um auch kapitalschwachen Gründungswilligen den Weg in die Selbständigkeit mit einer Krone Mindeststammkapital zu erleichtern, verschwanden zu viele dieser Gesellschaften in Konkurs- oder Zwangsauflösungsverfahren.
Daher soll die IVS nun abgeschafft werden; wer danach noch eine dänische Kapitalgesellschaft gründen möchte, der muss eine Anpartsselskab (ApS, vergleichbar der deutschen GmbH) mit einem leicht reduzierten Mindeststammkapital von 40.000 DKK (rund 5.400 EUR) gründen.
Im Verhältnis zu den 25.000 EUR Mindeststammkapital einer deutschen GmbH ist das immer noch überschaubar. Bestehenden IVS wird 2 Jahre Zeit gegeben, um sich in eine ApS umzuwandeln.