Die Bundesregierung möchte den Forschungsstandort Deutschland stärken. Entsprechend hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2019 einen Referentenentwurf für ein Forschungszulagengesetz veröffentlicht. Dieser sieht eine staatliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben von bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen vor.
Konkret sollen die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Entwicklung in Form einer staatlichen Direktzulage gefördert werden.
Förderberechtigt sind nach dem vorliegenden Entwurf alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Unternehmen im gesamten Bundesgebiet. Die Höhe der Zulage soll an den entsprechenden Personalausgaben ansetzen und unabhängig von Größe und Gewinn des begünstigten Unternehmens gelten. Sie beträgt grundsätzlich 25% der entsprechenden Ausgaben und wird bis zu einem Maximalbetrag von 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben gewährt.
Auch wenn ein derartiges Vorhaben aus Sicht des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu begrüßen ist, besteht indes noch kein Grund für Euphorie, befindet sich das Gesetzesvorhaben doch noch im Anfangsstadium. Es bleibt daher abzuwarten, wie das Forschungszulagengesetz sich im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entwickeln wird.
Für Fragen zum aktuellen Stand stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Christian Kuth, tyskrevision
ck@tyskrevision.com
Juni 2019