Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft und zur Sicherung der Arbeitsplätze will die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket ins Leben rufen. Hierfür sind 130 Milliarden Euro eingeplant worden.
Ein Teil dieses Maßnahmepakets ist die Senkung der Mehrwehrsteuer. Damit möchte die Regierung den Konsum wieder anregen. Aus diesem Grund wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent, sowie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Die gesenkten Steuersätze werden in dem Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis einschließlich dem 31. Dezember 2020 gelten. Für diesen Zeitraum müssen Unternehmer also ihre Buchhaltung und Kassensysteme anpassen.
Die Umstellungen in weniger als 4 Wochen einzubauen, ist für einige Unternehmen eine Herausforderung. Zur Vereinfachung wollen einige Unternehmen daher an den Kassen einen prozentualen Nachlass gewähren.
Es handelt sich bisher nur um einen Beschluss der Regierung aus CDU und SPD; ein entsprechendes Gesetz soll noch im Juni 2020 folgen.
Für die Gastronomie war bereits vorher eine 1-jährige Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen und Getränke beschlossen worden, der 1 Jahr gelten wird. Daher ergeben sich – vorausgesetzt, der Regierungsbeschluss wird Gesetz – folgende Steuersätze in der Gastronomie (blau hinterlegt sind Corona-bedingte Ermäßigungen):
Zeitraum | Steuersätze für Verzehr im Restaurant | |
---|---|---|
Getränke | Speisen | |
bis 30.06.2020 | 19% | 19% |
ab 01.07.2020 | 16% | 5% |
ab 01.01.2021 | 19% | 7% |
ab 01.07.2021 | 19% | 19% |
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Janina Rochel, tyskrevision
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